Fortbildungsplanung


Ziel:

Die Fortbildungsplanung der Schulen wird für den Antrag zum DigitalPakt benötigt. Diese Informationen werden bei der Schule eingeholt oder direkt von dieser in das Onlineportal eingegeben. Die bereits durchgeführten oder geplanten Fortbildungen sollen möglichst in einem direkten Zusammenhang mit den beantragten Fördergegenständen oder zur Vermittlung digitaler Kompetenzen im Unterricht stehen.


Ablauf:

Die Schulen stellen ein Fortbildungskonzept auf, das sich sowohl an den pädagogischen Grundsätzen zum Umgang mit digitalen Medien im Unterricht als auch an der Qualifikation des Kollegiums im Umgang mit digitalen Technologien orientiert.
Viele Schulen haben bereits an den verschiedensten Fortbildungsformaten des IQSH zum Thema „Lernen mit digitalen Medien“ teilgenommen oder planen die Teilnahme in absehbarer Zeit. Diese können exemplarisch rückwirkend ab dem Schuljahr 2015/16 mit Thema, Format, Datum und Teilnehmerzahl aufgeführt werden.

Zur Eingabe der Daten im Online-Antragsverfahren gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Die Schule füllt die Schulungsunterlage als Erfassungsbogen für den Schulträger aus und der Schulträger gibt die Daten im „Onlineportal DigitalPakt Schule“ ein.
  2. Der Schulträger gibt im „Onlineportal DigitalPakt Schule“ die Eingabe der Fortbildungsplanung für die Schule frei und diese gibt die Daten selbst ein.

Im Rahmen des Fast-Track-Verfahrens ist die entsprechende Anlage zur Fortbildungsplanung vom Schulträger auszufüllen oder von der Schule ausfüllen zu lassen.