Erstellung Ausstattungsprofil


Ziel:

Die Schule klärt auf Basis pädagogischer Konzepte und Entscheidungen, welche technische Ausstattung für das Erreichen der durch die Fachanforderungen (ehemals Lehrpläne) des Landes Schleswig-Holstein vorgegebenen Bildungsziele notwendig sind. Dieses pädagogisch begründete Ausstattungsprofil gliedert sich sinnvollerweise in die Bereiche „zentrale Dienste“, Präsentationsgeräte und Endgeräte. Die Anforderungen sind allgemein und nicht als Produktwünsche zu formulieren.


Ablauf:

  1. Die Schulleitung benennt eine Projektgruppe.
  2. Die Projektgruppe verschafft sich einen Überblick und plant je nach Entwicklungsstand des Kollegiums das weitere Vorgehen.
  3. Das Kollegium besucht eine Medienwerkstatt und erprobt dort die unterschiedlichen technischen Ausstattungsmöglichkeiten vor dem Hintergrund des pädagogischen Konzepts der Schule.
    An dieser Stelle kann es sinnvoll sein, dass der Schulträger diesen Besuch begleitet und im Vorwege die finanziellen Möglichkeiten für die einzelnen Ausstattungsbereiche geklärt hat.
  4. Mit Hilfe der Ausstattungsszenarien des IQSH legt das Kollegium (bzw. die zu beteiligenden schulischen Gremien) die grundsätzlichen technischen Ausstattungswünsche der Schule zum Erreichen der vorgegebenen Kompetenzen fest.
  5. Diese Grundsatzentscheidung zum Lernen und Lehren mit digitalen Mitteln wird durch die Schulkonferenz beschlossen.
  6. Die Fachschaften erweitern ihre schulinternen Fachcurricula um den konkreten Einsatz digitaler Medien und stellen die vorgegebene Kompetenzvermittlung und -entwicklung sicher.

Da sich die Medien permanent weiterentwickeln, ist dieser Prozess nie abgeschlossen und wird nach einer Evaluation erneut durchlaufen.



Unterstützungsangebote des ITV.SH:

Schulträger