Gemeinsame Ausstattungsplanung


Ziel:

Schulträger, die mehrere Schulen einer Schulart in ihrer Trägerschaft haben, sollten die einzelnen Ausstattungsprofile der Schulen vereinheitlichen. Dies ermöglicht es, Synergien in den Bereichen Beschaffung, Wartung und Support herbeizuführen und so dauerhaft die Betriebs- und Personalkosten zu senken.
Hierbei ist zu beachten, dass die Schularten Grundschule, weiterführende Schule und Förderzentrum teilweise ganz unterschiedliche Anforderungen haben, die sich aus den unterschiedlichen Entwicklungsständen und Bedarfen ihrer Schülerschaften ergeben.

Quelle: Handreichung kommunale Medienentwicklungsplanung (Seite 15)

Ablauf:

  1. Sollten die Schulen noch keine Ausstattungsprofile erarbeitet haben, kann in einer gemeinsamen Sitzung die Notwendigkeit einer gemeinsamen Ausstattungsplanung erörtert werden. Die Schulen werden gebeten, möglichst gemeinsam ihre Ausstattungsprofile zu erarbeiten.
  2. Der Schulträger holt die Ausstattungsprofile der einzelnen Schulen ein und stellt die einzelnen Ausstattungsbereiche (z.B. tabellarisch) als Übersicht zusammen.
  3. In einer weiteren gemeinsamen Sitzung werden die einzelnen Ausstattungsbereiche (Infrastruktur, Präsentationstechnik und Endgeräte) durchgegangen und ggf. eine Harmonisierung (Vereinheitlichung) herbeigeführt.
  4. Die Ergebnisse werden in einem Ausstattungskonzept festgehalten.

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