Hinweise zum "DigitalPakt Schule" für Schulen


Teil 1: Allgemeine Informationen für Schulen

In diesem ersten Abschnitt werden Grundlagen zum Digitalpakt erläutert.

Was ist der Digitalpakt Schule?

Mit dem DigitalPakt Schule unterstützt der Bund die Länder und Schulträger bei ihren Investitionen in die IT-Infrastruktur und Ausstattung von Schulen. Rechtsgrundlage ist die Bund-Länder-Vereinbarung „Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024“. Aufgrund der SARS-Cov-2-Pandemie sind drei Zusatzvereinbarungen geschlossen worden, nämlich das „Sofortausstattungsprogramm“, „Administration“ und „Leihgeräte für LK“. Seitdem wird der ursprüngliche DigitalPakt Schule auch gemeinhin „Basis-DigitalPakt“ bezeichnet. Dieser Praxisleitfaden beschäftigt sich nur mit diesem Basis-DigitalPakt.

Umgesetzt wird der DigitalPakt Schule in den Ländern durch Förderrichtlinien („Landesprogramme“), in denen die Länder – im Rahmen der Vorgaben des Bundes – die Umsetzung des DigitalPakts Schule im Land festlegen können. Die Förderrichtlinien „Landesprogramm DigitalPakt SH – Öffentliche Schulen“  und "Landesprogramm DigitalPakt SH - Schulen der dänischen Minderheit, Ersatz- und Pflegeschulen" sind rückwirkend zum 17. Mai 2019 in Kraft getreten – das heißt, dass Investitionen, die ab diesem Zeitpunkt vorgenommen worden sind, gefördert werden können, und zwar ggf. auch rückwirkend.

Der Basis-DigitalPakt ist ein Finanzierungsinstrument für die infrastrukturelle Digitalisierung von Schule und richtet sich vorrangig an Schulträger. Diese sind für die Sachausstattung der Schulen zuständig, wozu auch die schulische IT-Ausstattung zählt. Die Anschubfinanzierung durch den Basis-DigitalPakt ermöglicht eine Förderung der Beschaffung von schulischer IT.

Der ITV.SH hat bereits vor der Pandemie eine Erhebung bei den Schulträgern durchgeführt und als größte Schwierigkeiten bei der Digitalisierung der Schulen das Erfordernis erheblicher Verwaltungskapazitäten und spezifischen Know-hows bei den Schulträgern sowie zu bürokratische Rahmenbedingungen ausgemacht. Das MBWK hat vor diesem Hintergrund nicht nur die Unterstützungsmöglichkeiten für Schulträger und Schulen im MBWK, IQSH und ITV.SH ausgebaut, sondern im Sommer und Herbst 2021 gemeinsam mit den KLV auch ein „Projekt zur Verbesserung der DigitalPakt-Umsetzung in SH“ durchgeführt.

Als Ergebnis wurden u.a. die Fördervoraussetzungen – soweit im Rahmen der Bundesvorgaben möglich – „entschlackt“ und ein „Fast-Track-Antragsverfahren“ entwickelt.

So wurde z.B. das bisher landesseitig vorgesehene Stufenverhältnis abgeschafft, wonach eine Förderung erst für LAN/WLAN, dann für Anzeige- und Präsentationstechnik und erst subsidiär für mobile Endgeräte erfolgen sollte. Zweck dieses Stufenverhältnisses war es, eine digitale Mindestausstattung in möglichst allen Schulen zu erreichen und weniger die weitere Digitalisierung bereits vergleichsweise gut ausgestatteter Schulen zu fördern. Dieses Stufenverhältnis hat sich aber als sehr bürokratisch erwiesen. Vorgesehen ist daher „nur“ noch eine bundesseitig vorgegebene Auszahlungssperre für Fördermittel für mobile Endgeräte, bis eine entsprechend erforderliche LAN/WLAN und ggf. Server-Infrastruktur vorhanden ist.

Alternativ zum Online-Antragsverfahren kann für Anträge auf Förderung von LAN/WLAN-Infrastrukturen, Anzeige- und Präsentationstechnik und Serverlösungen außerdem nunmehr das sog. „Fast-Track-Verfahren“ genutzt werden. Dabei bezieht sich ein Antrag jeweils auf eine Schule.

Wer beantragt die Fördermittel aus dem DigitalPakt Schule?

Die Beantragung der Fördermittel erfolgt durch den jeweiligen Schulträger mit Zuarbeit der Schulen, für die Mittel beantragt werden sollen. In der Übersicht zum „Schulträgerbudget“ kann nachgelesen werden, welchen Förderbetrag jeder Schulträger bis einschließlich 2022 insgesamt abrufen kann.

Was sind Bestandteile eines DigitalPakt-Antrags?

Für die Gewährung einer Zuwendung für Investitionsmaßnahmen an Schulen müssen nach der Förderrichtlinie im Wesentlichen folgende Vorrausetzungen erfüllt sein – dies gilt unabhängig davon, ob ein Antrag im „klassischen“ Online-Antragsverfahren oder im „Fast-Track-Verfahren“ gestellt wird:

  • Teilnahme an der Onlinebestandsaufnahme des MBWK zur IT-Infrastruktur und IT-Ausstattung,
  • eine Investitionsplanung für jeden beantragten Fördergegenstand (Kosten- und Zeitplanung inklusive Beginn der Investitionsmaßnahme) für jede in den Antrag einbezogene Schule,
  • die Bestätigung über ein auf die Ziele der Investitionsmaßnahme abgestimmtes Konzept des Antragstellers über die Sicherstellung von Betrieb, Wartung und IT-Support
  • ein technisch-pädagogisches Einsatzkonzept (TPEK) für die beantragten Fördergegenstände (bei Investition in die LAN- und WLAN-Infrastruktur nur der allgemeine Teil ohne konkretes Einsatzszenario),
  • eine bedarfsgerechte Fortbildungsplanung für die Lehrkräfte.

Das Antragsverfahren insgesamt verantwortet der Schulträger. Die Schulen tragen – wie eingangs dargestellt – mit dem technisch-pädagogischen Einsatzkonzept (TPEK) und der Fortbildungsplanung zwei wichtige Antragsteile bei. Diese müssen jedem einzelnen Antrag beigelegt werden. Dabei werden nur die Informationen für den Antrag benötigt, die auch Gegenstand des Antrags sind. Werden also z.B. ausschließlich Mittel für den WLAN-Ausbau beantragt, müssen in diesem konkreten Antrag keine Angaben zu Präsentations- und Endgeräten gemacht werden. Auch müssen z.B. andere Schulen des Trägers, für die nichts angeschafft werden soll, keine Fortbildungsplanung abgeben.

Das TPEK und die Fortbildungsplanung werden gemäß Ziffer 8.3 der Förderrichtlinie von der zuständigen Schulaufsicht bewertet, bevor ein Antrag auf Zuwendungen genehmigt wird. Den Maßstab für diese Bewertung bildet grundsätzlich die Strategie der Kultusministerkonferenz „Bildung in der digitalen Welt“ vom 8. Dezember 2016 in der jeweils aktuellen Fassung.

Was haben die Schulen bei der Antragsstellung konkret zu tun?

a) Online-Antragsverfahren

Die Schulen und Schulträger können sich auf zwei verschiedene Wege verständigen, wie die TPEK und die Fortbildungsplanungen an die Schulträger gelangen:

  1. Die Schule füllt die Schulungsunterlage als Erfassungsbogen für den Schulträger aus (Link) und der Schulträger gibt die Daten im „Onlineportal DigitalPakt Schule“ ein.
  2. Der Schulträger gibt im „Onlineportal DigitalPakt Schule“ die Eingabe des TPEK für die Schule frei und diese gibt die Daten selbst ein.

Ein Schulträger kann mehrere Anträge stellen. Die Anträge des Schulträgers sind in der Startseite für Schulen bearbeitbar / sichtbar, wenn der Schulträger sie dafür freigeschaltet hat. Dort können Sie dann sowohl den Antragsteil zum TPEK als auch den Teil zur Fortbildungsplanung ausfüllen.

b) Fast-Track-Anträge

Im Fast-Track-Verfahren sind das technisch-pädagogische Einsatzkonzept und die Fortbildungsplanung eigenständige Dokumente (beschreibbare word-Formulare), die von den Schulen ausgefüllt und anschließend dem Schulträger für die Komplettierung des Antrags zur Verfügung gestellt werden.

Alternativ kann die Schule die notwendigen Angaben dem Schulträger zur Verfügung stellen, der dann die Anlagen entsprechend ausfüllt.


Teil 2: Antragstellung

In diesem zweiten Abschnitt wird der Teil des Antrags, der von Schulen ausgefüllt werden muss, Schritt für Schritt erklärt.

Überblick

Die Antragsvoraussetzungen sollen für die Bewilligungsbehörde „nur“ die Prognose ermöglichen, dass die unter Verwendung der Fördermittel angeschaffte IT an den Schulen auch tatsächlich zur Verfügung steht und genutzt werden kann, um die in einer zunehmend digitalisierten Welt erforderlichen Kompetenzen zu vermitteln. Dies wäre nicht der Fall, wenn z.B. die Wartung und der Support nicht sichergestellt wären. Es wäre ebenso wenig der Fall, wenn es kein technisch-pädagogisches Konzept für den Einsatz gäbe oder die Lehrkräfte mangels Fortbildungen nicht oder nicht richtig mit der IT umgehen könnten.

Orientierungshilfen für das Ausfüllen des Antrags

Schulen beantragen Zuwendungen für Investitionen. Im Rahmen des Antrags muss von den Schulen dargestellt werden, dass die Investitionen, für die sie Zuwendungen beantragen, der in der digitalen Welt erforderlichen Kompetenzen fördern können. Dazu soll der geplante Medieneinsatz in sogenannten „Einsatzkonzepten“ beschrieben werden.

[Zur Klärung: Der gesamt Antragsteil heißt „Technisch-Pädagogisches Einsatzkonzept“ (kurz: TPEK). Innerhalb des TPEK werden die kurzen Beschreibungen der Unterrichtshandlungen, „Einsatzkonzepte“ genannt, festgehalten.]

Für die Darstellung solcher zielführenden Unterrichtshandlungen sollen an dieser Stelle zwei Modelle etwas detaillierter vorgestellt werden:

  • die Medienkompetenzbereiche gemäß den Fachanforderungen und
  • die Rollen digitaler Medien und moderner Technologien im Unterricht.

Diese beiden Modelle werden im Folgenden kurz vorgestellt. Danach folgen für jeden im TPEK genannten Ausstattungsbereich konkrete Beispiele für Einsatzkonzepte, die von Schulen übernommen bzw. für den eigenen Bedarf angepasst werden können.

Über die pädagogische Begründung hinaus bietet das IQSH weiterhin verschiedene Angebote zur Ausstattungsplanung, die kurz vorgestellt und verlinkt werden.

Medienkompetenz

Ein Ziel des DigitalPakt Schule ist es, die Grundlagen für die Vermittlung von Medienkompetenz zu schaffen (vgl. Fachanforderungen weiterführende Schulen / Fachanforderungen Grundschulen). Demnach sollen Schülerinnen und Schüler z.B. …

  • K 1.1.2. Suchstrategien nutzen und weiterentwickeln,
  • K 1.3.1. Informationen und Daten sicher speichern, wiederfinden und abrufen,
  • K 2.3.1 digitale Werkzeuge für die Zusammenarbeit bei der Zusammenführung von Informationen, Daten und Ressourcen nutzen,
  • K 3.1.2. eine Produktion planen und in verschiedenen Formaten gestalten, präsentieren, veröffentlichen oder teilen und
  • K 5.1.3 Bedarfe für (technische) Lösungen ermitteln und Lösungen finden, bzw. Lösungsstrategien entwickeln.

Aus diesen Formulierungen können konkrete technische Bedarfe abgeleitet werden. Beispielsweise sollten Präsentationsgeräte vorhanden sein, um die Kompetenz zum Präsentieren einer Produktion zu erwerben (K 3.1.2).

Einsatzkonzepte sind also plausibel, wenn nachvollziehbar dargelegt wird, dass die beantragte Technik zum Erwerb von Medienkompetenz beiträgt.

 

Die Rollen digitaler Medien im Unterricht

Sinnvolle Einsatzszenarien für digitale Medien gehen allerdings über den Erwerb von Medienkompetenz hinaus. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn sie genutzt werden, um Fachkompetenzen zu entwickeln oder die Schul- und Unterrichtsorganisation zu verbessern. Um den Blick für diese anderen Einsatzmöglichkeiten zu weiten, kann das Modell der vier Rollen digitaler Medien im Unterricht genutzt werden.

Als Organisationsmittel verbessern sie Arbeitsabläufe und schaffen eine Grundlage für das gemeinsame Lernen (z.B. Präsentationsgeräte oder Austausch von Dateien über einen Schulserver).
Als Unterrichtsmittel unterstützen sie das fachliche Lernen (z.B. als Lernplattform).
Als Gestaltungsmittel werden sie genutzt, um kreativ und produktiv zu Handeln (z.B. Endgeräte für Lernende, mit denen Präsentationen oder Portfolios erstellt werden können).
Als Unterrichtsgegenstand werden digitale Medien selbst zum Ziel der Lernhandlung (z.B. programmierbare Roboter).

Einsatzkonzepte sind also plausibel, wenn nachvollziehbar dargelegt wird, wie die beantragte Technik einer dieser vier Rollen gerecht wird.

Ausstattungsszenarien

Bevor dieser Teil des TPEK ausgefüllt wird, kann es sinnvoll sein, dass zwischen Schulen und Schulträger eine Ausstattungsvereinbarung getroffen wird, die auf dem schriftlich dokumentierten Bedarf der Schulen aufbaut. Für die Unterstützung dieses Prozesses bietet das IQSH regelmäßige Veranstaltungen zur Ausstattungsplanung an. Noch zielführender als der Besuch dieser Veranstaltung als Einzelperson ist der Anstoß des Ausstattungsplanungsprozesses gemeinsam mit dem Schulträger und allen beteiligten Schulen. Für dieses Vorgehen vereinbart das IQSH individuelle Termine. Nehmen Sie bei Fragen gerne Kontakt mit dem IQSH auf.

Die im TPEK genannten Ausstattungsbereiche (Anzeige- und Präsentationsgeräte, Endgeräte für die Anzeige und Präsentationsgeräte, schulgebundene mobile Endgeräte) finden sich inhaltlich in der Broschüre Ausstattungsempfehlungen (MBWK, in Vorbereitung) wieder. Hier werden die einzelnen Ausstattungsbereiche und mögliche Szenarien vorgestellt und bezüglich ihrer Vor- und Nachteile diskutiert. Auch dies ist Thema der genannten Veranstaltung zur Ausstattungsplanung.

Das technisch-pädagogische Einsatzkonzept

Gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 3 Buchst. b VV ist für Anträge auf Zuwendungen für Investitionen an Schulen ein „technisch-pädagogisches Einsatzkonzept mit Berücksichtigung medienpädagogischer, didaktischer und technischer Aspekte“ (TPEK) erforderlich. In Nr. 5.2 Buchst. e der Förderrichtlinie wird klargestellt, dass es sich lediglich auf „die beantragten Fördergegenstände“ beziehen muss, nicht auch auf die (vorhandene oder geplante) Schul-IT im Übrigen.

Das TPEK muss durch die Schulen so verfasst werden, dass deutlich wird, dass eine zweckentsprechende Nutzung der anzuschaffenden IT (vgl. oben bei „Überblick“) vorgesehen ist. Dazu kann in aller Regel auf die untenstehenden Musterformulierungen zurückgegriffen werden.

Inhaltlich unterscheiden sich die TPEK, die im Online-Antragsverfahren abzugeben sind, nicht von den TPEK beim Fast-Track-Verfahren.

Allgemeine Angaben

(Antragsformular Seite 2)

Im Abschnitt „allgemeine Angaben“ des TPEK sollen Angaben dazu gemacht werden, wie weit die medienkonzeptionelle Arbeit der Schulen vorangeschritten ist. Damit soll sichergestellt werden, dass die beantragte Ausstattung auch sinnvoll genutzt werden kann. Im TPEK sind dafür drei „Meilensteine“ der Schulentwicklung darzustellen:

Den ersten Meilenstein bildet der Beschluss der notwendigen Schulentwicklungsziele in der Schulkonferenz. Zu diesen Schulentwicklungszielen gehören zum Beispiel die Integration der Medienkompetenz in den schulinternen Fachcurricula. Im Antrag ist das Datum einzutragen, wann diese Ziele beschlossen wurden oder beschlossen werden sollen. Der Beschluss selbst ist für die Darstellungen im TPEK nicht erforderlich.

Der zweite Meilenstein ist eine Prozessplanung, wie und in welchem Zeitraum diese Ziele erreicht werden können. Diese Prozessplanung wird medienkonzeptionelle Arbeit genannt. Im Antrag muss das Datum eingetragen werden, ab wann diese Prozessplanung von der Schule angefordert werden kann.

Eine Hilfestellung mit zum Beispiel bearbeitbaren Tabellen für die Prozessplanung der medienkonzeptionellen Arbeit finden Schulen in der Handreichung Medienkonzeptionelle Arbeit an Schulen (IQSH 2019). Individuelle Unterstützung und Vernetzungsmöglichkeiten mit anderen Schulen finden sich in den regionalen #EduSH-Netzwerken des IQSH.

Beispiel-Arbeitsplan aus: Medienkonzeptionelle Arbeit an Schulen, IQSH 2019

Der dritte Meilenstein ist das Erreichen eines der zentralen Ziele: die Implementation der Medienkompetenzen gemäß den geltenden Fachanforderungen in den schulinternen Fachcurricula. Hier muss das Datum der Fertigstellung bzw. das Zieldatum genannt werden, bis zu dem die schulinternen Fachcurricula entsprechend überarbeitet sind.

Diese drei Daten, die hier erforderlich sind, bezeichnen Meilensteine von langfristigen Schulentwicklungsprozessen.

LAN, WLAN, Infrastruktur

(Antragsformular Seite 2 unten)

Abschließend müssen noch Angaben zur Anzahl der Räume gemacht werden, die pädagogisch genutzt und mit der entsprechenden Infrastruktur ausgestattet werden sollen. Diese Angaben sollten in Abstimmung mit dem Schulträger gemacht werden.

Anzeige- und Präsentationsgeräte

(Antragsformular Seite 3)

Unter Präsentationsgeräten im Sinne der Nr. 3.1 Buchst. c der Förderrichtlinie werden solche Geräte verstanden, die zur Bild- und Tonübertragung genutzt werden. Die benötigte Anzahl wird im TPEK festgehalten.

Im Einsatzkonzept wird abschließend dargelegt, wie diese Geräte genutzt werden sollen.

Beispiele für Einsatzszenarien:

  • „Die Lernenden sollen die Kompetenz zum Produzieren und Präsentieren erwerben. Entsprechend werden Präsentationsgeräte benötigt. Nachdem die Lernenden mobile Endgeräte als Gestaltungsmittel genutzt haben, sollen die Arbeitsergebnisse über einen Beamer / ein Display dem Rest der Lerngruppe präsentiert werden.“

Endgeräte als Steuerungsgeräte für die Anzeige- und Präsentationsgeräte

(Antragsformular Seite 4)

Als Endgeräte für Anzeige- und Präsentationsgeräte (Steuerungsgeräte) im Sinne der Nr. 3.1 Buchst. c der Förderrichtlinie werden solche Geräte verstanden, die zum Ansteuern der Präsentationsgeräte genutzt werden.

Neben der Anzahl sollen hier auch konkrete Angaben zur technischen Beschaffenheit der benötigten Geräte gemacht und Einsatzkonzepte formuliert werden.

Beispiele für Einsatzszenarien:

  • „Im Zuge der Unterrichtsorganisation müssen neue fachliche Inhalte und die Arbeitsergebnisse der Lernenden präsentiert werden. Die Lehrkräfte können dazu Tablets nutzen, um Präsentationen mit Tafelbildern oder Material aus dem Internet aufzurufen. Gleichzeitig kann das Tablet als Dokumentenkamera genutzt werden, um die Arbeitsergebnisse der Lernenden zu übertragen. Aus diesem Grund werden neben Tablets auch entsprechend Empfangsgeräte für die Drahtlosübertragung als sonstige Hardware benötigt.“
Schulgebundene mobile Endgeräte

(Antragsformular Seite 5)

Was unter „schulgebundenen“ mobile Endgeräten im Sinne der Nr. 3.1 Buchst. f der Förderrichtlinie zu verstehen ist, ist in den FAQ zum DigitalPakt erläutert.

Im Unterricht werden diese vorwiegend von Lernenden zum Beispiel als Gestaltungsmittel (siehe Modell: Rollen digitaler Medien) verwendet. Neben der Anzahl sollen hier auch konkrete Angaben zur technischen Beschaffenheit der benötigten Geräte gemacht und Einsatzkonzepte formuliert werden.

Beispiele für Einsatzszenarien:

  • „Die Lernenden sollen die Kompetenz erwerben, mit digitalen Medien zu produzieren und zu präsentieren, zu recherchieren und zu kooperieren. Aus der schulischen Bestandsaufnahme gemäß der Handreichung „Medienkonzeptionelle Arbeit an Schulen“ wird deutlich, dass die Lehrkräfte im Gerätetyp X Betriebssystem Y das größte Potential für lernförderliche Software als Unterrichtsmittel sehen. Die Geräte können so für differenzierende Aufgabenstellungen, zum Erstellen von Präsentationen, zur Recherche im Internet oder zur Bearbeitung von Texten genutzt werden.“
  • „Da die Tablet-Sätze von mehreren Lerngruppen genutzt werden, wird ein System zum Transport und Aufladen der Geräte benötigt. Dies stellt auf organisatorischer Ebene sicher, dass die Geräte jederzeit geladen und dadurch einsatzbereit sind.“
Digitale Arbeitsgeräte / Weiteres

Beispiele für Einsatzszenarien Geräte NaWi (im Sinne der Nr. 3.1 Buchst. d der Förderrichtlinie)

  • „Die Lernenden sollen „eine strukturierte, algorithmische Sequenz zur Lösung eines Problems planen und verwenden“ (K 5.5.3). Programmierbare Roboter bieten eine Ansatzmöglichkeit, die algorithmische Struktur von Computerprogrammen im Zusammenspiel mit verbauten Sensoren und einem ganz bestimmten Verhalten der Roboter zu beobachten, zum Manipulieren und von Grund auf zu programmieren. Auf diese Weise können die Lernenden die genannte Kompetenz erwerben.“

Beispiele für Einsatzszenarien Geräte BBS

  • „Im Rahmen des Fachs Technik erlernen Schülerinnen und Schüler das Design dreidimensionaler Modelle. Um den Produktionsprozess von Beginn bis zum Ende durchführend zu können, sollen 3D-Drucker angeschafft werden, die die 3D-Modelle in reale Objekte überführen können. Dabei steht der Druck funktionaler Teile im Mittelpunkt (zum Beispiel Ersatzteile für andere Geräte).“

Beispiele für Einsatzszenarien Geräte SoPäd (im Sinne der Nr. 3.1 Buchst. e der Förderrichtlinie)

  • ...
Fortbildungsplanung

Mit Hilfe des Antragsteils „Fortbildungsplanung“ dokumentieren die Schulen, dass Lehrkräfte sich zu den unterrichtlichen Möglichkeiten des Einsatzes digitaler Medien und/oder Schulleitung zur medienkonzeptionellen Arbeit fortgebildet haben.

Ähnlich zu den Schulentwicklungszielen der Ausstattungsplanung und der Fachentwicklung ist auch die Fortbildungsplanung als Schulentwicklungsziel festzuhalten. Der Beschlusszeitpunkt ist im Antrag zu dokumentieren.

Darüber hinaus werden im Antragsformular konkrete Fortbildungen eingetragen, die im Zusammenhang mit dem Lernen mit und über digitale Medien von der Schule durchgeführt oder besucht wurden. Die Fortbildungen werden einzeln angegeben. Es können auch rückwirkend Veranstaltung bis zum Schuljahr 2015/16 eingegeben werden.

Mögliche Fortbildungsangebote, die Sie besuchen und hier angeben können, sind…

  • regionale #EduSH-Netzwerkveranstaltungen
  • Regionalkongresse
  • Digitalkongress
  • Landesfachtage
  • Zertifikatskurse zum Lernen mit digitalen Medien
  • schulinterne Fortbildungsangebote zum Thema digitale Medien im Unterricht, wie z.B.
    • schulinterne Barcamps
    • Mikrofortbildungen
    • Schulentwicklungstage

Diese Fortbildungsangebote sind als Beispiele zu verstehen. Selbstverständlich können auch andere passende Fortbildungen angegeben werden.

Es sind nicht zwingend alle Fortbildungen einzutragen. Vielmehr ist eine repräsentative und exemplarische Darstellung ausreichend.

Weitere Fortbildungsangebote finden Sie auf Formix und im Fachportal.

 


Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten

Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten

Für Detailfragen zum DigitalPakt Schule erfolgt die Kontaktaufnahme über die offizielle E-Mail-Adresse des Ministeriums: Digitalpakt@bildungsdienste.landsh.de.

Bitte beachten Sie auch die FAQ im Internetportal der Landesverwaltung.

Für weitere Beratung und Fragen zum Thema Medien- und Schulentwicklung stehen die Medienberaterinnen und Medienberater des IQSH bereit. Die Kontaktaufnahme erfolgt dazu über die regionalen #EduSH-Netzwerke. oder über die E-Mail-Adresse medienberatung@bildungsdienste.landsh.de.