Planung Maßnahmen
Wenn die notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen, wie z.B. die Installation eines Projektmanagements, erfolgreich in Angriff genommen worden sind, kann die eigentliche Planung der Maßnahmen zur Verbesserung der Schul-IT erfolgen, für die dann Fördermittel aus dem DigitalPakt Schule beantragt werden können. Die notwendigen Planungsschritte sind im folgenden Prozessablauf dargestellt. Sie werden in den weiteren Abschnitten dargestellt und erläutert:
Grundsätzlich ist im Rahmen des Planungsprozesses zu entscheiden, welchen Umfang der jeweilige DigitalPakt-Antrag haben soll. Dieses hängt im starken Maße auch von der Auswertung der Bestandsaufnahme der Ausstattung der Schulen ab. So ist es beispielsweise möglich, Anträge nur für einzelne oder für alle Schulen eines Schulträgers zu stellen. Außerdem können Anträge nur Teilbereiche oder die Gesamtausstattung eines Schulgebäudes umfassen. Ergibt die Bestandsaufnahme beispielsweise, dass an einem oder mehreren Standorten die Netzwerkinfrastruktur zunächst grundlegend aufgebaut oder erneuert werden muss, könnte es sinnvoll sein, diesen Bereich zuerst zu planen, entsprechende Fördermittel zu beantragen und den Ausbau umzusetzen.
Für die Förderung von grundlegenden Infrastrukturen wie z.B. LAN/WLAN-Ausstattung existiert neben der Möglichkeit eines DigitalPakt-Antrags über das Online-Antragsverfahren auch die Möglichkeit, einen oder mehrere sog. Fast-Track-Anträge zu stellen. Näheres dazu wird im folgenden Abschnitt „Antrag DigitalPakt Schule“ erläutert.
Bei der Planung der Maßnahmen ist zu beachten, dass es eine Aufteilung zwischen den Aufgaben des Schulträgers und denen der Schule gibt. Die Ergebnisse der schulischen Planungsprozesse münden dann einmal in die gemeinsame Ausstattungsplanung mit dem Schulträger und seinen Schulen. Ebenso führen die genannten Prozesse zur Finalisierung des Ausstattungs- und Servicekonzeptes. Wenn diese Schritte abgeschlossen sind, können die Investitionsplanung und schließlich die Beantragung erfolgen.