Praxisleitfaden DigitalPakt Schule SH für Schulträger
Einleitung
Mit der Digitalisierung der Schulen ergeben sich für die Schulträger vielfältige Herausforderungen. In finanzieller Hinsicht stellt der DigitalPakt Schule dabei ein wichtiges Unterstützungssystem dar. Für die Schulträger sind die Mittel des DigitalPakts Schule in Budgets aufgeteilt und für die Schulträger so „reserviert“ worden. Um als Schulträger Mittel aus den für sie reservierten Budgets abrufen zu können, ist es erforderlich, dass der vollständige Antrag bis zum 31.12.2022 bei der Bewilligungsbehörde eingeht. Damit die Mittel sinnvoll genutzt werden können, sind auf Schulträgerseite eine Reihe von Planungs- und Umsetzungsschritten erforderlich. Dieser Praxisleitfaden verfolgt das Ziel, diese Schritte übersichtlich darzustellen, ihren Ablauf zu erläutern und Unterstützungsangebote seitens des Landes sichtbar zu machen. Er ergänzt damit die 2019 erschienene Handreichung „Kommunale Medienentwicklungsplanung“. Auch wenn er sich damit in erster Linie an die Träger der öffentlichen Schulen wendet, kann er den Schulen in freier Trägerschaft oder den Trägern der Pflegeschulen ggf. ebenso nützlich sein. Diese sollten aber stets prüfen, welche Darstellung nicht oder nur sinngemäß auf sie zutreffen.
Die wesentlichen Schritte, die bei der Anschaffung von schulischer IT unter Einsatz von Fördermitteln aus dem DigitalPakt Schule absolviert werden müssen, sind im nachstehenden Prozessablauf dargestellt:
Dabei kommt insbesondere den ersten Schritten für eine spätere erfolgreiche Umsetzung eine wesentliche Bedeutung zu. Dazu wird zuerst schulträgerintern geklärt, wer das Projektmanagement durchführt. Neben der Gesamtkoordinierung und -planung des Prozesses gehört dazu auch der Aufbau der projektspezifischen gemeinsamen Kommunikationsstrukturen mit den Schulen des Schulträgers. Selbstverständlich sollte das Projektmanagement mit ausreichenden Zeitressourcen ausgestattet sein. Außerdem müssen die politischen Gremien beteiligt werden, wozu auch Aufträge zur Umsetzung zählen. Dieses ist von hoher Wichtigkeit, weil dort auch die weiteren benötigten Personal- und Finanzressourcen bewilligt werden.
Erst nachdem diese Vorarbeiten angeschoben worden sind, können die eigentlichen Planungs-, Beantragungs- und Umsetzungsschritte – ggf. unter Beteiligung der politischen Gremien – eingeleitet werden. Dazu zählen in der Planung vor allem die Durchführung und Auswertung der Bestandsaufnahme, die Konzeption der Betriebs- und Supportkonzepte sowie die Ausstattungsplanung. Diese werden im Unterprozess “Planung Maßnahmen” näher beleuchtet:
In den weiteren Kapiteln werden die Prozessschritte im Hinblick auf das jeweilige Ziel kurz erklärt, ein möglicher Ablauf skizziert und die vom Land bereitgestellten Unterstützungsangebote dargestellt. Um am gemeinsamen Austausch zwischen den Schulträgern zu partizipieren und stets die aktuellsten Informationen zu erhalten, legen wir den Schulträgern auch die Mitarbeit im jeweiligen regionalen Netzwerk nahe. Wenn auch Sie teilnehmen möchten, schreiben Sie bitte an
netzwerk-schultraeger-sh@bildungsdienste.landsh.de.
Für Schulträger mit wenigen kleinen Grundschulen gibt es eine vereinfachte Version dieses Praxisleitfadens.