Antrag DigitalPakt Schule
Ziel:
Wenn ein Schulträger die in den vorherigen Abschnitten beschriebenen Vorbereitungen abgeschlossen hat, können über das Onlineportal https://dpakt.schleswig-holstein.de die notwendigen Eingaben vorgenommen werden, um einen Antrag für die Fördermittel aus dem DigitalPakt Schule zustellen. Anträge aus den den Schulträgern jeweils zur Verfügung stehenden Schulträgerbudgets können nur bis zum 31.12.2022 gestellt werden.
Über dieses Portal wurde im Frühjahr 2019 auch die Bestandsaufnahme durch die Schulträger durchgeführt. Wenn die Angaben für den Antrag vollständig eingegeben wurden und der Mantelbogen unterschrieben an das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur geschickt wurde, erfolgt dort die notwendige Prüfung. Wenn diese erfolgreich abgeschlossen werden konnte, erhält der Schulträger einen Förderbescheid, aus dem hervorgeht, in welchem Zeitraum die bewilligte Fördersumme zur Verfügung steht.
Grundsätzlich haben Schulträger die Möglichkeit, einen Gesamtantrag für alle Schulen und alle Fördergegenstände oder mehrere Einzelanträge für einzelne Schulen und einzelne Fördergegenstände zu stellen.
Sofern ein Antrag auf Förderung von Basis-Infrastrukturen (WLAN/LAN, Anzeige- und Präsentationstechnik, Serverlösungen) nur für eine Schule gestellt werden soll (z. B. weil der Schulträger nur eine Schule betreut oder die Schulen unterschiedliche Bedürfnisse haben), kann auch das sog. Fast-Track-Verfahren zur Anwendung kommen.
Die Fast-Track-Anträge liegen als ausfüllbare Word-Formulare vor und können hier heruntergeladen werden.
Ablauf:
Um einen DigitalPakt-Antrag erfolgreich einreichen zu können, sind folgende Bestandteile notwendig und müssen im DigitalPakt-Portal hinterlegt werden:
- eine Investitionsplanung für jeden beantragten Fördergegenstand (Kosten-und Zeitplanung inklusive Beginn der Investitionsmaßnahme)
- detaillierte Beschreibung der Fördergegenstände und -maßnahmen
- Zeitplanung der Maßnahmen
- Konzept zur Sicherstellung von Wartung, Betrieb und IT-Support
Der Schulträger ist für die Antragstellung im Ganzen verantwortlich und dennoch auf die Zusammenarbeit mit den in den Antrag einbezogenen Schulen angewiesen. Folgende Bestandteile sind von den Schulen zuzuliefern:
Hierfür können die Schulen entweder in Absprache mit dem Schulträger von diesem freigeschaltet werden, um die Eintragungen direkt im DigitalPakt-Portal vorzunehmen. Sie können dem Schulträger jedoch auch zuliefern, und der Schulträger nimmt alle Eintragungen zentral vor.
Sofern sich zum Zeitpunkt der Antragstellung Änderungen am IT-Bestand der Schule gegenüber den Angaben der ab Juni 2019 durchgeführten Bestandsaufnahme ergeben haben, sind diese Änderungen bei der Antragstellung direkt im Antragsformular mitzuteilen.
Um einen Förderantrag erfolgreich einreichen zu können, muss dieser ausgedruckt und unterschrieben an das MBWFK geschickt werden. Dies gilt für den Fast-Track-Antrag einschließlich aller Anlagen; für den Onlineantrag gilt dies für den sog. Kurzantrag.
Video (Teil 1) - Einführung, Einrichtung eines Förderantrages im Online-Verfahren, benötigte Unterlagen
Video (Teil 2) - Online-Verfahren: Fördergegenstände, Ablauf und Finanlisierung, TPEK, Fortbildungsplanung
Unterstützungsmöglichkeiten
Folgende Unterstützungsangebote bei der Antragsstellung gibt es:
- FAQ zum DigitalPakt: https://dpaktfaq.schleswig-holstein.de/
- Fast-Track-Anträge samt Ausfüllhinweisen
- Videos zum regulären Antragsverfahren im DigitalPakt-Portal
- Mustervorlagen „Technisch-pädagogisches Einsatzkonzept“ (TPEK) und Fortbildungsplanung
- Handreichung zum „Technisch-pädagogischen Einsatzkonzept“ für Schulen
- Veranstaltung für Fragen rund um den DigitalPakt – das DigitalPakt-Café von ITV.SH und MBWFK