Investitionsplanung


Ziel:

Die Investitionsplanung ist kein Selbstzweck für den Digitalpakt, sondern liefert sowohl dem Schulträger als auch den Schulen Planungssicherheit. Die Investitionsplanung kann die Basis für die Mittelbereitstellung im kommunalen Haushalt bilden. Die Investitionsplanung ist ein Extrakt aus der Projekt- oder Umsetzungsplanung. In ihr wird der gesamte Ablauf der Medienentwicklung an einer oder mehreren Schulen auf monetärer und zeitlicher Ebene abgebildet. In zeitlicher Abfolge werden die Investitionsart (Infrastruktur, Präsentationsmedien, Endgeräte etc.), der Zeitraum der konkreten Investition sowie die benötigten Eigen- und Fremdmittel abgebildet. Bei der monetären Planung kann es sich bei mittel- und langfristigen Investitionen nur um realitätsnahe Schätzungen handeln.


Ablauf:

Für die Beantragung der Mittel aus dem Digitalpakt wird eine Investitionsplanung für jeden in dem konkreten Antrag enthaltenen Fördergegenstand (Kosten- und Zeitplanung inklusive Beginn der Investitionsmaßnahme) verlangt. Die Verwaltung als Teil des Schulträgers bereitet die Investitionsplanung vor, über die dann allein die Gremien des Schulträgers entscheiden.

Die Maßnahmen an der jeweiligen Schule (im Antragsverfahren „Förderobjekt“ genannt) und die Fördergegenstände sind im Rahmen der Antragstellung differenziert zu beschreiben. Der Investitionszeitraum sollte überschaubar und realistisch sein und zugleich innerhalb des zulässigen Förderzeitraums liegen. Planen Sie bei der Angabe der Zeiträume angemessene Zeitpuffer ein. Schon im Interesse der eigenen Finanzplanung sollte der Mittelabruf in den angegebenen Zeiträumen erfolgen, für welche diese beantragt worden sind. Die Höhe der benötigen Mittel sollte im Antrag möglichst genau angegeben bzw. abgeschätzt werden. Im Idealfall liegen konkrete Angebote für die geplanten Maßnahmen vor. Beim Mittelabruf ist unbedingt auf die im Zuwendungsbescheid enthaltenen Nebenbestimmungen zu achten.

Beispiele für eine Investitionsplanung finden Sie in den Hinweistexten innerhalb des Online-Verfahrens und in den Ausfüllhinweisen für die Fastrack-Anträge.