Welche Vorgaben kann die Schule zu den Spezifikationen der Geräte machen?
Die Schule kann – wie stets bei der Festlegung von Lernmitteln – diejenigen Vorgaben machen, die zur Erreichung des pädagogischen Zwecks erforderlich sind, sofern sie zu diesem Zweck nicht außer Verhältnis stehen.
Bei der Beschaffung des mobilen Endgerätes können verschiedene Szenarien unterschieden werden, die je nach Szenario einen größeren oder geringeren Einfluss auf die Art des Gerätes durch die Nutzenden erlauben. Wenn mehrere Szenarien geeignet erscheinen, die pädagogischen Anforderungen zu erfüllen, ist dasjenige Szenario zu wählen, das mit den wenigsten Vorgaben auskommt, den Schülerinnen und Schülern bzw. deren Eltern so die größten Frei-räume lässt und sie mit den geringsten Kosten belastet.
1. Freie Gerätewahl
Die Schule kann weitgehend auf Vorgaben verzichten und den Eltern bzw. Schülerinnen und Schülern die Wahl des Gerätes überlassen. Vorgaben werden – bis auf Internetfähigkeit, einen aktuellen Browser und ein aktuelles Betriebssystem – nicht gemacht. Auf diesem Wege können Präferenzen der Schülerinnen und Schüler in die Auswahl einfließen, eine Doppelnutzung im privaten und schulischen Kontext ermöglicht sowie die Eigenverantwortung der Schülerinnen und Schüler für ihre Lernumgebung gestärkt werden.
Des Weiteren ist bei der Programmnutzung eine Einheitlichkeit ausschließlich über browserbasierte Anwendungen im Rahmen von „Software as a service“ (SaaS) möglich, was aber bei Nutzung der IT-Landeslösungen vielfach für ein sinnvolles digital gestütztes Arbeiten ausreichen wird. Eine einheitliche Verwaltung oder Steuerung der Endgeräte ist bei einer freien Gerätewahl indes nur eingeschränkt möglich. Sofern nicht auf die browserbasierten Landeslösungen zurückgegriffen wird, kann zudem die Chancengleichheit aufgrund der unterschiedlichen Geräteklassen und Systemvoraussetzungen beeinträchtigt sein.
2. Gerätewahl durch die Schule
Zur Vermeidung dieser Nachteile können von den Schulen auch Vorgaben für die zu beschaffenden Geräte gemacht werden. Hierbei handelt es sich insbesondere um funktionale Vorgaben wie beispielsweise Bildschirmgröße, Stift, Tastatur, Betriebssystem, Verfügbarkeit bestimmter Software für die Betriebssysteme. Die Vorgaben basieren dabei auf pädagogischen Gründen und den technischen Erfordernissen, z.B. für die Einbindung in ein schulisches MDM. Durch derartige Vorgaben kann die Einheitlichkeit der Lernumgebung und Software vereinfacht und auch eine zentrale Verwaltung der Geräte ermöglicht werden, was sich auf die Qualität des Unterrichts positiv auswirken kann.
Die damit einhergehende Beschränkung der Wahlfreiheit bei der Auswahl durch die Eltern bzw. Schülerinnen und Schüler, die das Gerät erwerben, wird dabei durch die schulischen Erfordernisse gerechtfertigt, sofern diese sachlich geboten und nicht unverhältnismäßig sind.