Spezifische Hinweise zum „Modell Trägerbeschaffung“
Sind die Schulträger frei in ihrer Entscheidung?
Was sind die Vorteile einer Bereitstellung persönlicher Endgeräte durch den Schulträger?
Können die Schulen bzw. Schulträger, die Endgeräte bereitstellen, ein Entgeld der Nutzenden verlangen?
Wie ist die Bereitstellung persönlicher Endgeräte durch den Schulträger vertraglich zu unterlegen?
Können Schulen und Schulträger Mittel aus dem Digitalpakt Schule 2.0 oder dem Startchancen-Programm verwenden?
Wer haftet bei Beschädigung oder Verlust?