Welche Beschaffungsmodelle gibt es?
Für die Ausstattung der Schülerinnen und Schüler mit mobilen Endgeräten sind mehrere Wege denkbar, die je nach Leistungsfähigkeit der Schulträger, aber auch der Schülerinnen und Schüler umgesetzt werden können. Grob kann zwischen zwei Optionen differenziert werden. Es gibt die Option der Bereitstellung der Geräte durch den Schulträger oder die Anschaffung der Geräte durch die Eltern bzw. Schülerinnen und Schüler selbst.
Beide Optionen beinhalten verschiedene Vorteile und Herausforderungen. Zugleich führen sie zu spezifischen Folgefragen, sodass ihnen jeweils ein eigener Abschnitt gewidmet ist.
Grundsätzlich lässt sich aber sagen, dass eine Bereitstellung durch den Schulträger nicht nur das Risiko sozialer Härten vermeidet und die Chancengleichheit verbessert, sondern auch die Einbindung in ein MDM/UEM vereinfacht und so in pädagogischer Hinsicht weitere Möglichkeiten eröffnen kann. Damit kann nicht nur die Qualität der schulischen Arbeit unterstützt, sondern auch die Attraktivität der Schule erhöht werden. Nachteilig ist, dass die Schulträger die Kosten zu tragen haben, wenngleich das Startchancenprogramm und in Zukunft insb. der Digitalpakt 2.0 Fördermöglichkeiten eröffnen können. Bei diesen Geräten verbleibt das Eigentum in aller Regel bei dem Schulträger. Den Schülerinnen und Schülern wird vertraglich eine Nutzungsmöglichkeit eingeräumt.
Eine Bereitstellung durch die Eltern bzw. eine Eigenbeschaffung durch die volljährigen Schülerinnen und Schüler belastet hingegen diese mit den Kosten, wenngleich Belastung auch nicht unverhältnismäßig sein und auch nicht zu unzumutbaren sozialen Härten führen darf. Dies kann die Schulen hinsichtlich preisrelevanter Vorgaben einschränken. Über ein schulisches Leihgeräteprogramm (über die „Sofortausstattungsprogramme“ wurden rd. 69.000 Leihgeräte finanziert) und – bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen – auch über die sozialrechtlichen Leistungsbehörden kann Eltern bzw. volljährigen Schülerinnen und Schülern jedoch Unterstützung zuteilwerden. Hinzu kommt der Aspekt der Nachhaltigkeit: In der Regel verfügen 12- bis 19-jährige bereits über private Endgeräte oder es ist häufig bereits die Anschaffung beispielsweise eines Tablets bereits geplant. Dabei verfügen vorhandene Geräte häufig bereits grundsätzlich über die Voraussetzungen für einen schulischen Einsatz oder es können die schulischen Bedarfe bei der geplanten Beschaffung berücksichtigt werden. Über entsprechende Profile im genutzten MDM ist dann auch eine getrennte schulische oder private Nutzung sauber zu trennen.