Welches Konzept empfiehlt sich typischerweise für Schulen ohne spezifische Bedarfe?

Schulen, die ein möglichst einfaches Konzept für eine 1:1-Ausstattung der Schülerinnen und Schüler mit persönlichen Endgeräten suchen und gleichwohl die pädagogischen Potenziale dieser Ausstattung sinnvoll nutzen möchten, dürfte in aller Regel zu empfehlen sein, lediglich die Geräteklasse (Tablets oder Laptops) festzulegen und im Übrigen nur die Vorgaben zu machen, dass die Geräte internetfähig und mit einem aktuellen Betriebssystem und Browser ausgestattet sein müssen.

Denn auf diese Weise haben die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, die IT-Lösungen zu nutzen, die das Land den Schulen und Schulträgern kostenlos bereitstellt. Diese Landerlösungen wie z.B. das Lernmanagement-System „itslearning“, die IQSH-Mediathek oder auch die Online-Pinnwand OP.SH decken ein breites Spektrum an pädagogischen Funktionalitäten ab und sind in aller Regel rein browserbasiert nutzbar. Zudem werden sie verlässlich und professionell administriert, bieten den an Schule erforderlichen hohen Datenschutzstandard und werden laufend fortentwickelt. Neben einem professionellen Support stehen auch entsprechende Schulungs- und Fortbildungsformate für Lehrkräfte zur Verfügung.

Eine Beeinträchtigung der Chancengleichheit, die mit einer freien Gerätewahl u.U. einhergehen kann, ist schließlich ebenfalls nicht zu befürchten, wenn auf die IT-Landeslösungen zurückgegriffen wird; weil die Datenverarbeitung auf zentralen Servern erfolgt, ergeben sich durch den Einsatz weniger leistungsstarker Endgeräte keine individuellen Nachteile.

Dass die Schülerinnen und Schüler während der Unterrichtszeit nebenbei ablenkende Anwendungen wie z.B. Instagram nutzen könnten, ist eine pädagogische Herausforderung, der die Schule begegnen kann, die aber ebenfalls bedacht werden muss. Vielfach wird kein Mobile-Device-Management (MDM) zum Ausschluss der Social-Media-Nutzung erforderlich sein; zumeist dürfte hierfür ein Internetfilter beim schulischen WLAN notwendig, aber auch ausreichend sein. Eine Internetfilterung wird zumindest bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern zudem bereits aufgrund der schulischen Aufsichtspflicht geboten sein.

Ein spezifischer Bedarf, der in aller Regel ein MDM erforderlich machen und daher gegen eine freie Gerätewahl sprechen dürfte wäre demgegenüber ein pädagogisches Konzept, bei dem die Schülerinnen und Schüler Klassenarbeiten auf ihren Endgeräten schreiben und dabei keinen Zugang zu Internet und KI haben sollen.