Was sind die Vorteile einer Bereitstellung persönlicher Endgeräte durch den Schulträger?

Grundsätzlich verbessert die Bereitstellung persönlicher Endgeräte durch den Schulträger bzw. die Schule als freiwillige Leistung das Ausstattungsniveau und damit die Attraktivität der Schulen deutlich. So gibt es z.B. den Vorteil einer verlässlichen Ausstattung der Schülerinnen und Schüler, indem die Geräte zentral beschafft werden.

Die Einheitlichkeit und in der Regel ausschließlich schulische Nutzung erleichtert zudem die Administration über ein UEM/MDM.

Die Einheitlichkeit des Geräteparks erleichtert zudem die Nutzung einer identischen Ausstattung mit lokal installierter Software, wie sie an manchen Schulen genutzt wird. Dies erleichtert wiederum eine übergreifende Nutzung dieser Softwareausstattung auch auf den Endgeräten der Lehrenden, wenn deren Endgeräte durch das Trägerpersonal ebenfalls mit trägerspezifischer lokaler Software ausgestattet werden.

In aller Regel gibt es an den Schulen bereits jetzt ein Leihgeräteprogramm für bedürftige Schülerinnen und Schüler, denn das Land hat über die „Sofortausstattungsprogramme“ Fördermittel an die Schulträger ausgereicht, die dort die Beschaffung von rd. 69.000 Leihgeräten ermöglicht haben. Es erscheint wünschenswert und zur Vermeidung unzumutbarer Härten auch geboten, dass Schulträger, deren Schulen als Lernmittel persönliche Endgeräte zur Eigenbeschaffung festlegen, dieses Programm nach Möglichkeit fortführen.

Hinzuweisen ist aber darauf, dass die kommunalen Schulträger bereits jetzt finanziell stark belastet sind und vorrangig ihre Pflichtaufgaben zu erfüllen haben. Von besonderer Wichtigkeit ist daher die Bereitstellung von Fördermitteln über das Startchancenprogramm und den Digitalpakt Schule 2.0.