Können Schulen und Schulträger persönliche Endgeräte für Schülerinnen und Schüler aus dem Digitalpakt Schule 2.0 oder dem Startchancen-Programm finanzieren?

Ja. Wenn Schulen bzw. Schulträger Endgeräte anschaffen, um sie unversorgten Schülerinnen und Schülern unentgeltlich zur persönlichen Nutzung zu überlassen, kann dies aus dem Digitalpakt Schule 2.0 förderfähig sein. Auch eine Förderung aus dem Startchancen-Programm kann möglich sein, wenn die Beschaffung dieser Endgeräte auf die Ziele der jeweiligen Schule in diesem Programm einzahlt.

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