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Fragestellungen mit einem rechtlichen Schwerpunkt

Schwarze Tafel mit dem Wort 'Schulgesetz' in weißer Kreide, bunte Kreidestücke und eine gelbe Sonne in der Ecke
© Stockwerk-Fotodesign/stock.adobe.com

Können Schulen persönliche Endgeräte als Lernmittel festlegen?

Tablet auf Tisch umgeben von bunten Stiften, Schere, Zirkel und Büroklammern.
© teressa/stock.adobe.com

Handelt es sich bei persönlichen Endgeräten um freie Lernmittel?

© Supatman/stock.adobe.com

Sollte die Schule eine Nutzungs­ord­nung erlassen?

Wo finden Schulen Hinweise und Regelungen zu den sich stellenden datenschutzrechtlichen Fragen?

Digitales Tablet mit Farbpalette auf dem Bildschirm. Umgeben von verschiedenen Stiften, Pinsel ind Bechern und Farbmusterstreifen auf einem Holztisch in einem kreativen Arbeitsbereich.
© aun/stock.adobe.com

Dürfen Lehrkräfte Weisungen bezüglich der Endgeräte aussprechen?

Offener Laptop mit digitaler Grafik auf dem Bildschirm auf einem Holztisch in einem modernen Klassenraum mit Schülern im Hintergrund.
© vectorwin/stock.adobe.com

Welche Kontroll­befug­nisse bestehen während der Nutzung des mobilen Endgerätes

Wie verhält sich der Erlass „Nutzung digitaler Endgeräte in Schulen“ vom 19. Juni 2025 zu BYOD-Konzepten?

Persönliche Endgeräte SuS

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Persönliche Endgeräte für Schülerinnen und Schüler

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Kontakt

Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein (IQSH)

Schreberweg 5
24119 Kronshagen
0431 5403-0
info@iqsh.landsh.de

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