Wie verhält sich der Erlass „Nutzung digitaler Endgeräte in Schulen“ vom 19. Juni 2025 zu BYOD-Konzepten?

Der Erlass „Nutzung digitaler Endgeräte in Schulen“ (Erlass des Ministeriums für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur vom 19. Juni 2025) legt den verbindlichen Rahmen für den Umgang mit digitalen Endgeräten im Schulalltag fest. Er stellt klar, dass digitale Endgeräte Teil der Lebenswirklichkeit von Schülerinnen und Schülern sind und ihre kompetente Nutzung zum Bildungs- und Erziehungsauftrag gehört. Zugleich verlangt er von den Schulen klare, transparente und altersangemessene Regelungen – insbesondere, um Ablenkung, Missbrauch und Beeinträchtigungen des Lernens sowie des sozialen Miteinanders zu vermeiden. Die konkrete Ausgestaltung erfolgt dabei stets über die schulische Schulordnung und die pädagogischen Konzepte der Schule.

Mitunter wird ein Widerspruch gesehen, wenn Schulen im Rahmen pädagogischer Konzepte zu „Bring your own device“ (BYOD) auffordern, während der Erlass als Einschränkung der Gerätenutzung wahrgenommen wird („Don’t bring your own device“). Tatsächlich besteht jedoch kein Widerspruch, da beide Ansätze unterschiedliche Zielsetzungen verfolgen. Der Erlass richtet sich nicht gegen das Mitbringen digitaler Endgeräte zu Lernzwecken, sondern gegen deren ungesteuerte private Nutzung im Schulalltag. Er ordnet also die Nutzung im schulischen Alltag, nicht die pädagogisch begründete Ausstattung für den Unterricht.

BYOD ist daher kein Gegenmodell zum Erlass, sondern ein pädagogisches Instrument innerhalb seines Rahmens: Der Erlass schafft Verlässlichkeit und Schutz im Schulalltag, während BYOD die Grundlage für zeitgemäße, didaktisch strukturierte Lernprozesse bildet.