Sollte die Schule eine Nutzungsordnung erlassen?
Ja, die Nutzung der mobilen Endgeräte sollte in jedem Fall in einer Nutzungsordnung geregelt werden. Da die Voraussetzungen und pädagogischen Konzepte jeder Schule individuell sind, gibt es dabei nicht die eine „richtige“ Lösung.
In Nutzungsordnungen sind Regelungen über erlaubte und unerlaubte Nutzungsweisen innerhalb und außerhalb des Unterrichtes, den Umgang mit Problemen, Vorgaben zum Speichern von Informationen, Passwörtern usw. denkbar. Bei einer zentralen Verwaltung der Geräte durch den Schulträger sind Regelungen dazu ebenfalls notwendig.
Erforderlich ist eine übersichtliche und verständliche Regelung, die den Schülerinnen und Schülern vordergründig als Wegweisung für den Umgang mit dem Gerät dienen kann.
→ Eine Musternutzungsordnung kann unter nachfolgendem Link abgerufen werden: