Handelt es sich bei persönlichen Endgeräten um freie Lernmittel?
Nein.
In § 13 Abs. 1 SchulG sind die freien Lernmittel abschließend aufgezählt, persönliche mobile Endgeräte fallen nicht darunter. Insbesondere handelt es sich bei persönlichen Endgeräten auch nicht um Gegenstände im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 2 SchulG, also um „Gegenstände, die ausschließlich im Unterricht eingesetzt werden und in der Schule verbleiben“ – denn persönliche mobile Endgeräte können und sollen gerade auch mit nach Hause genommen und dort genutzt werden.