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FAQ - VIDIS

  • Ist eine Anwendung automatisch datenschutzkonform, wenn sie über VIDIS angeboten wird?
  • Was ist der landesspezifische Waschzettel für SH?
  • Muss die Schule die jeweiligen AVV der einzelnen Bildungsanwendungen noch einmal vollständig prüfen?
  • Wer ist datenschutzrechtlich verantwortlich?
  • Übernimmt VIDIS die Lizenzierung oder die Kosten?
  • Muss die Anwendung später erneut geprüft werden?
  • Wer darf Anwendungen über VIDIS freischalten und anbinden?
  • Darf jede über VIDIS verfügbare Anwendung mit allen angebotenen Funktionen genutzt werden?
  • Muss die Schule vor der Nutzung noch etwas dokumentieren?

Vidis

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Kontakt

Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein (IQSH)

Schreberweg 5
24119 Kronshagen
0431 5403-0
info@iqsh.landsh.de

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