Wie kann meine Schule VIDIS in Schleswig-Holstein nutzen?

Voraussetzungen zur VIDIS-Nutzung

VIDIS steht allen Schulen zur Verfügung, sofern die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die Nutzung über das Schulportal SH erfüllt sind. Für die Verwaltung und Freischaltung von VIDIS-Anwendung erfolgt über die schulischen Administratorinnen und Administratoren im Schulportal SH. Die Schulleitung kann diese Aufgabe selbst wahrnehmen oder eine Lehrkraft damit beauftragen.

Prüfen Sie anschließend, ob die Anwendung für das konkret vorgesehene Nutzungsszenario geeignet und nach den für Schleswig-Holstein geltenden schul- und datenschutzrechtlichen Vorgaben zulässig ist. Mehr finden Sie im Abschnitt XYZ

Erforderliche Lizenzen sind nicht Bestandteil der VIDIS-Anbindung und müssen gegebenenfalls separat beim jeweiligen Anbieter erworben werden.

Prüfen Sie vor der Freischaltung einer Bildungsanwendung, wie bei jeder Bildungsanwendung auch unabhängig von der VIDIS-Anbindung, ob die Anwendung für den konkret vorgesehenen Zweck geeignet ist und ob die organisatorischen und datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für das geplante Nutzungsszenario erfüllt sind. Die wesentlichen Prüfungsergebnisse und Entscheidungen der Schule sind sodann nachvollziehbar zu dokumentieren sowie die organisatorischen und datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für das jeweils geplante Nutzungsszenario zu prüfen. Die wesentlichen Prüfungsergebnisse und Entscheidungen der Schule sind sodann nachvollziehbar zu dokumentieren.