Muss die Schule vor der Nutzung noch etwas dokumentieren?

Ja. Prüfen Sie, welche Dokumentationspflichten für die konkrete Anwendung bestehen, etwa die Aufnahme in das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT) und gegebenenfalls die Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA).

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