Was ist VIDIS?

VIDIS steht für „Vermittlungsdienst für das digitale Identitätsmanagement in Schule“ und wird als länderübergreifendes Vorhaben im DigitalPakt durch das Institut für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht (FWU) im Auftrag der Länder betreut. In Schleswig-Holstein erfolgt der Zugang über das Schulportal SH. Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler können durch die Schule freigeschaltete Anwendungen mit ihrem bestehenden Schulportal SH-Konto nutzen (Single Sign-on). Dabei werden an den jeweiligen Anbieter nur die für das Angebot vorgesehenen und mit dem FWU vereinbarten Daten übermittelt. Im Regelfall erhält der Anbieter lediglich ein sicheres Pseudonym, das er selbst nicht depseudonymisieren kann. Soweit für die Nutzung eines Angebots weitere Daten erforderlich sind, können diese unter den hierfür vorgesehenen Voraussetzungen zusätzlich übermittelt werden.

Anwendungen, die über VIDIS bereitgestellt werden, wurden durch das FWU auf Antrag der jeweiligen Bildungsmedienanbieter bereits einer technischen und datenschutzrechtlichen Vorprüfung unterzogen. Dabei werden insbesondere die Vorgaben der DSGVO sowie die für das VIDIS-Verfahren länderübergreifend abgestimmten Prüfkriterien berücksichtigt. Maßgeblich für diese Prüfung sind die  Selbstauskunft des Anbieters, der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) sowie die technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM).

Die landesspezifischen schul- und datenschutzrechtlichen Vorgaben, insbesondere das jeweilige Schulgesetz und die jeweilige Schuldatenschutzverordnung, sind nicht Gegenstand dieser Vorprüfung und müssen von den Schulen weiterhin selbst geprüft werden.

Die Bereitstellung in VIDIS stellt keine staatliche Freigabe oder Empfehlung der jeweiligen Anwendung dar. Sie bildet vielmehr den zum Zeitpunkt der Prüfung festgestellten Sachstand auf Grundlage der vom Anbieter bereitgestellten Informationen und Unterlagen sowie dem Ergebnis der von dem FWU durchgeführten technischen Prüfung. Spätere Änderungen des Angebots, seiner technischen Ausgestaltung oder der Datenverarbeitung werden von der bereits erfolgten Prüfung nicht ohne Weiteres zeitnah erfasst.