Was wird über VIDIS bereits vorgeprüft?

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Im Rahmen des VIDIS-Teilnahmeverfahrens erfolgt eine technische und datenschutzrechtliche Vorprüfung der angebundenen Bildungsangebote. Dazu gehören insbesondere:

  • die technische Prüfung der Anwendung, insbesondere im Hinblick auf datenschutzrelevante Funktionalitäten (z. B. Cookies, Trackingmechanismen, Browserfingerprinting sowie das Einbinden von Inhalten oder Diensten Externer Anbieter, sog. Drittinhalten),

  • die Prüfung der Datenschutzunterlagen, die der Anbieter anhand der VIDIS-Prüfkriterien bereitgestellt hat. Hierzu werden insbesondere Datenschutzerklärungen und Angaben zu den Auftragsverarbeitungsverträgen (AVV) einschließlich technisch-organisatorische Maßnahmen (TOM) und eingesetzten Subdienstleistern einbezogen,

  • die Prüfung, ob personenbezogene Daten in unsicheren Drittländern (insbesondere in Ländern außerhalb der EU bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums) übermittelt oder dort verarbeitet werden und welche Schutzmaßnahmen hierfür vorgesehen sind,

  • die Prüfung der für die Nutzung des Bildungsangebots relevanten Nutzungsbedingungen sowie

  • die Bereitstellung der geprüften Unterlagen und Prüfergebnisse für die teilnehmenden Schulen und

  • die Prüfung weiterer datenschutzrechtlicher Anforderungen, die insbesondere die Datenschutzgrundsätze nach Art. 5 DSGVO betreffen sowie zur technischen Sicherheit der Anwendung, zur Speicherung von IP-Adressen und HTTP-Anfragen, zur Einbindung von Werbung und zum Jugendmedienschutz.