Was wird über VIDIS bereits vorgeprüft?
Im Rahmen des VIDIS-Teilnahmeverfahrens erfolgt eine technische und datenschutzrechtliche Vorprüfung der angebundenen Bildungsangebote. Dazu gehören insbesondere:
- die technische Prüfung der Anwendung, insbesondere im Hinblick auf datenschutzrelevante Funktionalitäten (z. B. Cookies, Trackingmechanismen, Browserfingerprinting sowie das Einbinden von Inhalten oder Diensten Externer Anbieter, sog. Drittinhalten),
- die Prüfung der Datenschutzunterlagen, die der Anbieter anhand der VIDIS-Prüfkriterien bereitgestellt hat. Hierzu werden insbesondere Datenschutzerklärungen und Angaben zu den Auftragsverarbeitungsverträgen (AVV) einschließlich technisch-organisatorische Maßnahmen (TOM) und eingesetzten Subdienstleistern einbezogen,
- die Prüfung, ob personenbezogene Daten in unsicheren Drittländern (insbesondere in Ländern außerhalb der EU bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums) übermittelt oder dort verarbeitet werden und welche Schutzmaßnahmen hierfür vorgesehen sind,
- die Prüfung der für die Nutzung des Bildungsangebots relevanten Nutzungsbedingungen sowie
- die Bereitstellung der geprüften Unterlagen und Prüfergebnisse für die teilnehmenden Schulen und
- die Prüfung weiterer datenschutzrechtlicher Anforderungen, die insbesondere die Datenschutzgrundsätze nach Art. 5 DSGVO betreffen sowie zur technischen Sicherheit der Anwendung, zur Speicherung von IP-Adressen und HTTP-Anfragen, zur Einbindung von Werbung und zum Jugendmedienschutz.