Wer ist datenschutzrechtlich verantwortlich?
Die Schule bleibt verantwortlich für die Verarbeitung personenbezogener Daten in ihrem Verantwortungsbereich, § 2 SchulDSVO. Der Anbieter wird regelmäßig und, soweit die Voraussetzungen des Art. 28 DSGVO vorliegen, als Auftragsverarbeiter tätig.