Was muss im Schulportal SH passieren, wenn eine Benutzerin oder ein Benutzer die Schule verlässt?

Wenn eine Benutzerin oder ein Benutzer Ihre Schule endgültig verlässt, um beispielsweise an eine andere Schule zu wechseln oder in den Ruhestand zu gehen, muss die Schulzuordnung des Benutzerkontos entfernt, damit sie/er keinen Zugriff mehr darauf hat. Dies erfolgt nicht automatisch und kann auch nicht durch den Landesdienstleister Dataport oder das IQSH ausgeführt werden. Für das Entfernen von Schulzuordnungen sind ausschließlich die schulischen Administratorinnen und Administratoren zuständig.

Vgl. dazu die E-Mail des MBWFK vom 01.06.2023:

„Mit dieser E-Mail möchten wir gerne darauf hinweisen, dass Benutzerkonten im Schulportal SH von nicht mehr an Ihrer Schule tätigen Lehrkräften der Ordnung halber gelöscht werden müssen. Auch wenn eine Lehrkraft weiterhin im Schuldienst des Landes Schleswig-Holstein tätig ist, muss das Benutzerkonto an Ihrer Schule gelöscht werden, damit die Lehrkraft es an der neuen Schule weiternutzen kann.“

Wie Sie Schulzuordnungen entfernen können, erfahren Sie in der Handreichung Schulzuordnung bearbeiten.

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