Dürfen in der E-Mailadresse auch nur Teile des Vor- oder Nachnamens genutzt werden?

Nein, bei Lehrkräften müssen das Benutzerkonto und die Dienst-Mailadresse der offiziellen Namensführung entsprechen und sich aus dem vollständigen Vor- und Nachnamen zusammensetzen. Die Verwendung einzelner Namensbestandteile ist ebenso unzulässig wie das Hinzufügen von Titeln, Ortsangaben oder ähnlichem.

Vgl. dazu die E-Mail des MBWK vom 18.03.2022:

„In diesem Zusammenhang möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass sich die dienstlichen E-Mail-Adressen aus den vollständigen Vor- und Nachnamen der Lehrkräfte zusammensetzen müssen, so wie diese in KoPers hinterlegt sind. Die Verwendung von Künstlernamen, Initialen oder nur Teilen des Vor- oder Nachnamens sind unzulässig. Entsprechend geänderte E-Mail-Adressen werden zukünftig im Rahmen der weiteren Integration der Dienste untereinander und dem Ausbau der Schnittstellen automatisch korrigiert oder aber werden zu Störungen führen.“

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