itslearning - Lernmanagementsystem

Mit Inkrafttreten des Erlasses "Verpflichtende Nutzung eines Lernmanagementsystems als Lehr- und Lernmittel und Einführung des Lernmanagementsystems itslearning an allen öffentlichen allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen und Förderzentren in Schleswig-Holstein" haben alle Lehrkräfte ab dem 01.09.2025 Zugriff auf das Lernmanagementsystem (LMS) itslearning und können das System für die digitale Fachschaftsarbeit nutzen.
Das Vergabeverfahren bzgl. eines LMS ist erfolgreich abgeschlossen. Dadurch ist die Nutzung von itslearning ab dem 01.08.2025 zunächst für vier weitere Jahre gesichert, mit einer Verlängerungsoption um bis zu zwei weitere Jahre.
Der Login für Lehrkräfte erfolgt über ab dem 01.09.2025 im Schulportal SH über die Kachel itslearning mit den bisherigen Zugangsdaten.
Des Weiteren wird das LMS itslearning zukünftig die technische Plattform für Fortbildungen des IQSH sein.
Nach interner Einarbeitung mit dem System können Accounts für Schülerinnen und Schüler per CSV-Datei über den IQSH-Helpdesk beantragt werden. Die CSV-Datei muss folgendermaßen aufgebaut werden: Nachname, Vorname, Klasse. Diese Dateien können aus dem Schulverwaltungsprogramm School-SH exportiert werden.
Ein vorheriger Schulkonferenzbeschluss ist für den Einsatz von itslearning als Lehr- und Lernmittel nicht notwendig. Es ist jedoch empfehlenswert, per Schulkonferenzbeschluss nach § 63 Abs. 1 Nr. 4 SchulG die praktische Umsetzung der Einführung von itslearning als Lehr- und Lernmittel zu beschließen und die weitere Nutzung in der Schule zu regeln. Beispielsweise können Regelungen darüber getroffen werden, wie das LMS konkret genutzt werden soll, was in welcher Art an der jeweiligen Schule verpflichtend über itslearning abgebildet werden soll oder wie die Schülerinnen und Schüler sowie Eltern über die Einführung von itslearning informiert werden sollen.
Das MBWFK stellt eine Reihe von Dokumenten zur Nutzung von itslearning zur Verfügung (https://medienberatung.iqsh.de/lms-dokumente.html). In diesem Dokumentenpaket sind rechtliche Hinweise und Anweisungen für die Schulleitungen, eine Musternutzungsordnung für Schülerinnen und Schüler, Hinweise und Informationen zum Datenschutz für alle Nutzerinnen und Nutzer sowie ein Muster des zu führenden Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten für Schulleitungen enthalten. Die Schulleitung trägt die Verantwortung das Dokumentenpaket auf die eigene Schule anzupassen und den Nutzergruppen vorab auszuhändigen.