itslearning - Das Lernmanagementsystem in Schleswig-Holstein

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Mit Inkrafttreten des Erlasses „Verpflichtende Nutzung eines Lernmanagementsystems als Lehr- und Lernmittel und Einführung des Lernmanagementsystems itslearning an allen öffentlichen allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen und Förderzentren in Schleswig-Holstein“ steht allen Lehrkräften seit August 2025 das Lernmanagementsystem (LMS) itslearning zur Verfügung. Es kann sowohl für den Unterricht als auch für die digitale Fachschaftsarbeit eingesetzt werden.

Das Vergabeverfahren für ein LMS ist abgeschlossen, damit ist die Nutzung von itslearning bis 2029 gesichert, mit einer Verlängerungsoption um bis zu zwei weitere Jahre.

Zugang und Nutzung

Der Login für Lehrkräfte erfolgt über das Schulportal SH über die Kachel „itslearning“ mit den bisherigen Zugangsdaten. Darüber hinaus dient itslearning künftig auch als technische Plattform für Fortbildungen des IQSH.

Nach einer internen Einarbeitung in das System können Accounts für Schülerinnen und Schüler über den IQSH-Helpdesk per CSV-Datei beantragt werden. Die CSV-Datei ist wie folgt aufgebaut: Nachname, Vorname, Klasse. Entsprechende Dateien können aus dem Schulverwaltungsprogramm School‑SH exportiert werden. Detaillierte Informationen dazu finden Sie im Menübereich "LMS-Einführung".

Schulkonferenz und schulische Regelungen

Ein vorheriger Schulkonferenzbeschluss ist für den Einsatz von itslearning als Lehr- und Lernmittel nicht erforderlich. Es ist jedoch empfehlenswert, per Schulkonferenzbeschluss nach § 63 Abs. 1 Nr. 4 SchulG die praktische Umsetzung der Einführung zu regeln. Dazu gehören zum Beispiel schulinterne Festlegungen,

  • wie das LMS konkret genutzt werden soll,

  • welche Inhalte und Prozesse verbindlich über itslearning abgebildet werden,

  • wie Schülerinnen und Schüler sowie Eltern über die Einführung informiert werden.

Rechtliche Hinweise und Dokumente

Das MBWFK stellt ein Dokumentenpaket zur Nutzung von itslearning zur Verfügung (https://medienberatung.iqsh.de/lms-dokumente.html). Enthalten sind unter anderem:

  • rechtliche Hinweise und Anweisungen für Schulleitungen,

  • eine Musternutzungsordnung für Schülerinnen und Schüler,

  • datenschutzrechtliche Hinweise und Informationen für alle Nutzerinnen und Nutzer,

  • ein Muster für das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten für Schulleitungen.

Die Schulleitung ist dafür verantwortlich, dieses Dokumentenpaket auf die eigene Schule anzupassen und es den jeweiligen Nutzergruppen vor der Nutzung auszuhändigen.