Was passiert mit funktionsfähigen Hardware-Tokens, die nicht mehr benötigt werden?

Wenn Hardware-Tokens, z.B. aufgrund eines Wechsels auf das Lehrkraft-Endgerät, nicht mehr benötigt werden, werden diese in der Reserve der Schule hinterlegt. So muss bei Bedarf kein neuer Hardware-Token beantragt werden. Wenn es auch in Zukunft keinen Bedarf an Hardware-Tokens gibt, müssen diese durch die schulischen Administratorinnen und Administratoren vom Benutzerkonto entfernt werden und sollten im Anschluss an das IQSH zurückgesendet werden.

Wie Sie einen Hardware-Token zurücksetzen, erfahren Sie in der Handreichung Administration Zwei-Faktor-Authentifizierung.

Das Gerät schicken Sie bitte - nach der Zurücksetzung - unbedingt an folgende Adresse zurück:

Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein

Abteilung 5 - Digitalisierung und IT-Dienste

z.Hd. IQSH 5013

Schreberweg 5

24119 Kronshagen

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