Was passiert mit funktionsfähigen Hardware-Tokens, die nicht mehr benötigt werden?
Wenn Hardware-Tokens, z.B. aufgrund eines Wechsels auf das Lehrkraft-Endgerät, nicht mehr benötigt werden, werden diese in der Reserve der Schule hinterlegt. So muss bei Bedarf kein neuer Hardware-Token beantragt werden. Wenn es auch in Zukunft keinen Bedarf an Hardware-Tokens gibt, müssen diese durch die schulischen Administratorinnen und Administratoren vom Benutzerkonto entfernt werden und sollten im Anschluss an das IQSH zurückgesendet werden.
Wie Sie einen Hardware-Token zurücksetzen, erfahren Sie in der Handreichung Administration Zwei-Faktor-Authentifizierung.
Das Gerät schicken Sie bitte - nach der Zurücksetzung - unbedingt an folgende Adresse zurück:
Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein
Abteilung 5 - Digitalisierung und IT-Dienste
z.Hd. IQSH 5013
Schreberweg 5
24119 Kronshagen