Kooperationsentwicklung (KE)
Der Begriff der Kooperationsentwicklung bezieht sich sowohl auf die internen als auch die externen Kooperationen von Schulen. Schulintern geht es allgemein um die Zusammenarbeit der Schulgemeinschaft untereinander mit dem Ziel einer besseren Verzahnung von schulischen Abläufen und einem verbesserten Wissens- und Materialtransfer über Fächer- und Jahrgangsgrenzen hinaus.
Bei der externen Kooperation geht es um Kooperationen mit externen Bildungsinstitutionen, Partnerschulen, lokalen Wirtschaftsunternehmen, Dienstleistern oder gemeinnützigen Organisationen und Vereinen. Gerade im Bereich der Medienprävention und des Jugendschutzes bieten Kooperationen mit externen Beratungsstellen, Jugendschutzorganisationen oder auch der Polizei die Möglichkeit, von bewährten Konzepten zu profitieren, den Unterricht zu professionalisieren und die Kolleginnen und Kollegen für spezielle Themen zu sensibilisieren und fortzubilden.
„Sichere Beherrschung, zielgerichteter Einsatz und Weiterentwicklung der digitalen Medien erfordern und ermöglichen mehr als bisher eine enge Zusammenarbeit zwischen den Lehrkräften einer Schule innerhalb der Fachkonferenzen, und darüber hinaus den Austausch mit Kolleginnen und Kollegen anderer Schulen sowie externen Partnern.“ (KMK 2016, S. 26)
Da die schulische MEP ein fortwährender Prozess ist und alle Schulen an ähnlichen Herausforderungen arbeiten, bieten sich Kooperationen und die Arbeit in Netzwerken an. Durch die Zusammenarbeit können Ressourcen besser genutzt und Kolleginnen und Kollegen entlastet werden.
Mögliche Themenfelder für die Zusammenarbeit sind:
- Organisation von Fortbildungsveranstaltungen oder Schulentwicklungstagen
- Erarbeitung digitaler Unterrichtsinhalte im Rahmen der Curriculumsarbeit
- Erarbeitung und Austausch über die Entwicklung von Arbeitsplänen
- Austausch über die Entscheidungen zu Beschaffung und Support von digitalen (End-) Geräten und Lernsoftware
- unterrichtliche Hospitation und die kollegiale Beratung
Die regionalen Medienberatungen des IQSH bieten Netzwerktreffen für medienbeauftragte Lehrkräfte in den Regionen an. Dort können sich Schulleitungen und Lehrkräfte unterschiedlicher Schulen in professionellen Lerngemeinschaften austauschen und gemeinsam Ideen und Maßnahmen entwickeln.
Einen besonderen Stellenwert hat die Kooperation mit den Schulträgern.
„Die Gestaltung von Lehr-Lern-Prozessen und das Unterrichten in der Kultur der Digitalität machen es erforderlich, dass eine auf die pädagogischen Bedürfnisse und Zielsetzungen einer Schule abgestimmte und funktionierende IT-Bildungsinfrastruktur im Sinne einer pädagogisch orientierten Technologieentwicklung, auch in Abstimmung mit den Schulträgern, erfolgt. […] Grundvoraussetzung für eine gelingende und nachhaltige Schulentwicklung in einer Kultur der Digitalität ist eine enge Kooperation aus Schulleitungen, Schulaufsicht und Schulträger, die die digitale Transformation von Schule als gesamtgesellschaftliche Aufgabe hoch priorisieren und sich wechselseitig beraten“ (KMK, 2021, S. 19).
Um hier eine möglichst hohe Transparenz und ein gegenseitiges Verständnis für die Ziele und Bedarfe zu entwickeln, sollte der Schulträger aktiv in die schulische MEP eingebunden werden und ein fest etablierter, regelmäßiger Austausch stattfinden.