Darf IServ weiterhin betrieben werden?
Ja, die Nutzung von IServ als Schulverwaltungsplattform (z. B. WLAN-Verwaltung, MDM) ist weiterhin zulässig. Da die Funktionalitäten von IServ aber nicht denen eines Lernmanagementsystems entsprechen, muss für den pädagogisch-didaktischen Einsatz mit Schülerinnen und Schülern im Unterricht ein LMS genutzt werden.
Die originären Funktionen eines LMS und Abgrenzung zu andern Schulplattformen sind in der Dienstvereinbarung zu Einführung eines LMS in §2 aufgeführt: https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/S/schulrecht/Glossareintraege/L/Lernmanagementsystem