Müssen Schulen Endgeräte für die Lehrkräfte bestellen?

Grundsätzlich wird empfohlen, dass die Schulen ein datenschutzkonformes Endgerät bestellen. Es sollen aber z.B. keine durch den Schulträger bereitgestellten Endgeräte „überbaut“ werden. Unnötige Doppelausstattungen sollen vermieden werden.

 

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