Kann ein Gerät für eine Lehrkraft in Elternzeit bestellt werden?

Die Anzahl der bestellten Endgeräte muss mit der Zahl der aktiven Lehrkräfte übereinstimmen. Wenn z. B. eine Lehrkraft aus der Elternzeit zurückkehrt und dafür eine Vertretungskraft den Dienst an der Schule beendet, muss kein zusätzliches Gerät bestellt werden, weil die Gesamtmenge der Geräte insgesamt gleich bleibt.

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