Wann müssen Namen im Schulportal SH geändert werden?

Bei Lehrkräften müssen das Benutzerkonto und die dienstliche E-Mailadresse der offiziellen Namensführung entsprechen und sich aus dem vollständigen Vor- und Nachnamen zusammensetzen. Kommt es daher durch Heirat, Scheidung oder Adoption zu einer Änderung des Namens, so muss dieser auch umgehend im Benutzerkonto geändert werden. In logischer Konsequenz ergibt sich hieraus auch eine Änderung der dienstlichen Mailadresse.

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