Dürfen in der E-Mailadresse auch nur Namensbestandteile genutzt werden?
Nein, bei Lehrkräften müssen die Namensdaten im Benutzerkonto und die dienstliche Mailadresse der offiziellen Namensführung entsprechen und sich aus dem vollständigen Vor- und Nachnamen zusammensetzen. Die Verwendung einzelner Namensbestandteile ist ebenso unzulässig wie das Hinzufügen von Titeln, Ortsangaben oder ähnlichem.