Dürfen bei der Namensänderung auch nur Namensbestandteile genutzt werden?

Nein, bei Lehrkräften müssen die Namensdaten im Benutzerkonto und damit auch die dienstliche Mailadresse der offiziellen Namensführung entsprechen und sich aus dem vollständigen Vor- und Nachnamen zusammensetzen. Die Verwendung einzelner Namensbestandteile ist ebenso unzulässig wie das Hinzufügen von Titeln, Ortsangaben oder ähnlichem.

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