Was muss ich als Admin beim Schulwechsel einer Lehrkraft in Bezug auf die Online-Dateiablage beachten?
Mit dem Entfernen der Schulzuordnung einer Lehrkraft im Schulportal wird auch der Zugriff auf die Online-Dateiablage deaktiviert. Die Deaktivierung wird innerhalb von 24 Stunden nach der Löschung der Zuordnung wirksam. In der Online-Dateiablage ergeben sich folgende Änderungen:
- Die Lehrkraft wird automatisch aus der Empfängerliste für Freigaben sowie aus Gruppen, in denen eine Mitgliedschaft bestand, entfernt.
- Von dieser Lehrkraft erstellte Freigaben werden ebenfalls gelöscht.
- Der durch das System angelegte persönliche Ebene-2-Ordner einer Lehrkraft bleibt nach Löschung der Schulzuordnung acht Wochen lang erhalten und wird dann automatisch durch das System in den Papierkorb verschoben. Die endgültige Löschung aus dem Papierkorb erfolgt dann nach der üblichen Frist von 90 Tagen.
In Notfällen können die schulischen Administratorinnen und Administratoren der alten Schule im Rahmen dieser Löschfristen und mit Einverständnis der Schulleitung auch nach dem Schulwechsel einer Lehrkraft dieser noch Daten aus dem persönlichen Ordner in Ebene 2 bereitstellen.
Hinweis: Andere für solche ehemaligen Lehrkräfte in Ebene 2 und 3 durch die schulischen Administratorinnen und Administratoren angelegten Ordner, müssen manuell entfernt werden. Daten aus solchen Ordnern dürfen ebenfalls nur mit Zustimmung der Schulleitung an die ehemalige Lehrkraft, für die die Freigabe erteilt wurde, bereitgestellt werden.
Lehrkräfte, die im Schulportal einer Schule neu zugeordnet wurden, erhalten automatisch Zugriff auf Ihren bisherigen persönlichen Speicher (Ebene 1) sowie auf freigeschaltete interne und/oder externe Schulspeicher (Ebene 2 und 3) der neuen Schule. Neben dem persönlichen Ordner in Ebene 2 wird automatisch auch Zugriff auf alle Ordner und Dateien gewährt, welche für Gruppen freigegeben sin,in denen die Lehrkraft Mitglied ist.