Sind Schulträger zur UEM-Nutzung verpflichtet?

Nein, die Nutzung durch den Schulträger ist nicht verpflichtend, allerdings bleibt es auf den Geräten dann bei der vorinstallierten Software-Grundausstattung (iPads). Auf Windowsgeräten können Lehrkräfte nach Prüfung und Freigabe durch die Schulleitung selber Software installieren.

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