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Auf dieser Seite finden Sie die notwendigen Formulare für die Beantragung von Zugängen zum Unified Endpoint Management (UEM) „Workspace One“. Bevor die Zugänge angelegt werden können, muss ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) zwischen der Schule und dem Schulträger geschlossen worden sein. AVV sind erforderlich, wenn ein Datenverantwortlicher (hier die Schulleitung) die Verarbeitung personenbezogener Daten an eine andere Stelle auslagert (hier Schulträger). Im AVV wird die Art und Weise der Datenverarbeitung geregelt, sodass für beide Seiten Rechtssicherheit besteht. Der Abschluss eines AVV ist im vorliegenden Szenario daher gesetzlich verpflichtend. Für berufsbildenden Schulen/RBZ entfällt dies, wenn die Schule mit eigenem Personal die Administration übernimmt.
Sollten Sie mit einem Account mehr als eine Schule administrieren wollen, müssen Sie für jede Schule einen entsprechenden Antrag stellen und die benötigten AVV schließen. Erst wenn alle Anträge vorliegen, kann ein Account auf Trägerebene freigeschaltet werden, der Zugriff auf alle Schulen hat. Solange nur einzelne Anträge vorliegen, wird der Account schulgenau über ein Rollenmodell freigeschaltet.
Falls Sie einen externen Dienstleister mit der Verwaltung der Lehrkräfte-Endgeräte beauftragen wollen oder bereits beauftragt haben, benötigen Sie hierfür ebenfalls zwingend einen aktuell gültigen AVV. Dieser muss durch den Schulträger bzw. die BBS / das RBZ individuell geschlossen werden.