Kann ein Softwarepaket, das durch einen Schulträger erstellt wurde, für einen anderen Schulträger freigegeben werden, damit dieser die Arbeit nicht erneut durchführen muss?

Wenn Software auf der Ebene des Schulträgers angelegt wird, kann diese allen zugehörigen Schulen zur Verfügung gestellt werden. Ein anderer Träger kann jedoch nicht auf diese Software zugreifen. Es ist jedoch im Rahmen des Einführungsprojekts vorgesehen zwischen Land und kommunalen Schulträgern die Prozesse zur Paketierung noch auszugestalten (s. o.).

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