Wie kann der Prozess bis zur Einführung sinnvoll strukturiert werden?
Grundsätzlich ist folgendes Vorgehen angeraten:
- Grundlegende Diskussion und Feststellung eines entsprechenden pädagogisch begründeten Bedarfs in den schulischen Gremien (ggf. „Medienteam“, Lehrerkonferenz, Fachschaften/Fachkonferenzen, Schulkonferenz)
- Gründung einer Arbeitsgruppe / eines Teams unter Einbeziehung der Schulleitung und des Schulträgers zur weiteren Ausarbeitung und Vorbereitung (Vorlauf bis zur Einführung mind. 12 (eher 24) Monate vor Einführung, schrittweise Einführung jahrgangsweise)
- Einbeziehung eines IQSH- oder SHIBB-Medienberaters / einer Medienberaterin
- Orientierungsphase (z.B. Hospitation bei Schulen / Schulträgern, die entsprechende Konzepte bereits eingeführt haben)
- Entwicklung einer grundsätzlichen didaktischen Konzeption zur systematischen Einbindung mobiler Endgeräte in den Unterricht
- Konkrete Erarbeitung der Anforderungen und der Einführungsszenarien (Was genau wird gebraucht? Welches Modell? Ab welcher Jahrgangsstufe?)
- Rückkopplung der Zwischenergebnisse mit den Gremien
- Finalisierung des Konzepts und Abstimmung mit dem Schulträger
- Vorstellung und Abstimmung in der Schulkonferenz
- Information der „betroffenen“ Jahrgänge rechtzeitig vorab (entweder zur Schulanmeldung bei kommenden Fünftklässlern oder mindestens 8 Monate vor Schuljahresbeginn bei schon eingeschulten Schülern)
- Teamzusammensetzung für die Startklassen rechtzeitig planen (Schulleitung)
- Ausarbeitung der grundsätzlichen Konzeption in Form konkreter überfachlicher und fachlicher Nutzungsszenarien für die entsprechenden Jahrgänge auf schulischer und auf Ebene der Fachkonferenzen unter Berücksichtigung in den schulinternen Fachcurricula
- Erstellung des technischen Konzepts für Infrastruktur und ggf. MDM und Umsetzung (Schulträger in enger Zusammenarbeit mit Schule)
- Planung des technischen Supports (Hilfe zur Selbsthilfe z.B. durch Medienscouts, Unterstützung durch Schulträger, …)
- Planung von Ersatzgeräten etc. (für bedürftige Schüler, in Reparaturfällen, …)
- Planung der genauen Einführung der Geräte: Was sind die ersten Schritte in der Nutzung?
- Fortlaufende Evaluation und Anpassung des Konzepts aufgrund der Erfahrungen
Von besonderer Bedeutung ist dabei die Befassung in der Schulkonferenz. Die Festlegung persönlicher Endgeräte für Schülerinnen und Schüler setzt einen Schulkonferenzbeschluss voraus, denn gemäß § 63 Abs. 1 SchulG entscheidet die Schulkonferenz über „Grundsätze der Erziehungs- und Unterrichtsarbeit an der Schule“ (Nr. 1), „Grundsatzfragen der Anwendung von […] Lehrmethoden“ (Nr. 3) sowie über „Grundsätze für die […] Auswahl von Lehr- und Lernmitteln“ (Nr. 4). Aus allen diesen Bestimmungen lässt sich eine Zuständigkeit der Schulkonferenz für die Entscheidung über die Festlegung von persönlichen Endgeräten für Schülerinnen und Schüler als Lernmittel herleiten.
Die Schulkonferenz ist an weiterführenden Schulen drittelparitätisch mit Vertreterinnen und Vertretern der Lehrkräfte, der Eltern und der Schülerinnen und Schüler besetzt. Sie bildet den passenden Rahmen, um das „Für und Wider“ der Einführung persönlicher Endgeräte für die Schülerinnen und Schüler mit den Stakeholdern zu diskutieren. Eine solche Diskussionsmöglichkeit erscheint insb. zweckmäßig, wenn der Schulträger die Ausstattung mit Geräten nicht freiwillig übernimmt. In einem solchen Fall müssten die Eltern bzw. die volljährigen Schülerinnen und Schüler diese – sofern kein vorhandenes Privatgerät genutzt werden kann – auf eigene Kosten beschaffen. (vgl. § 26 Abs. 1 Nr. 3, 2. Var. SchulG.)
Die Schulleitung und die Vertreterinnen und Vertreter der Lehrkräfte werden vor diesem Hintergrund in der Schulkonferenz darzustellen haben, weshalb die Festlegung mit Blick auf den zu erwartenden Umfang des Einsatzes verhältnismäßig ist. Wird z.B. in allen Fächern mit einem LMS gearbeitet? Sind Fachräume mit Anzeige- und Präsentationstechnik ausgestattet? Welche Auswirkungen hat die Festlegung auf die Fortbildungsplanung der Schule? Auch Fragen der Sozialverträglichkeit und Unterstützungsmöglichkeiten vor Ort sollten in den Blick genommen werden. Sinnvoll könnte auch eine Diskussion vor Ort über die Frage sein, ab welcher Jahrgangsstufe persönliche Endgeräte als erforderliches Lernmittel für die Schülerinnen und Schüler festgelegt werden.
Bereits bei der Strukturierung des – komplexen – Prozesses kann die Medienberatung die Schulen unterstützen.