Datenschutz

Die Freigabe für die Lehrkräfte wird durch die Schulleitung unter Berücksichtigung von Artikel 4 der EU-KI-Verordnung (EU-KI-VO) (https://artificialintelligenceact.eu/de/article/4/) erteilt.

Schulleitungen müssen die Abläufe in der Schule so organisieren, dass u. a. die datenschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Dies ist insbesondere beim Einsatz von Onlinesystemen zu berücksichtigen. Um Ihnen die rechtskonforme Nutzung von telli zu erleichtern, stellen wir Ihnen zur Unterstützung ein Paket von Musterdokumenten zur Verfügung.