Einführungsprozess zum KI-Chatbot telli
Zur Einführung des KI-Chatbot "telli" wird folgender Prozess empfohlen:
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Information und Beteiligung des ÖPR über die geplante Einführung von telli.
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Information der zuständigen Konferenzen über die Einführung des KI-Chatbots.
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Planung/ Durchführung der Fortbildungen gem. Artikel 4 (KI-Kompetenz) der EU-KI-Verordnung („AI Act“):
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individuelle Fortbildung anhand des Selbstlernkurses „telli an Schulen sicher Nutzen“ des IQSH oder
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Online-Schulungen „telli an Schulen sicher Nutzen“ oder
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Schulinterne Fortbildung durch das IQSH (Abrufveranstaltungen) oder
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Schulinterne Fortbildung durch Kolleginnen und Kollegen (das IQSH stellt einen vorbereiteten Foliensatz bereit und bietet Fortbildungen für Multiplikatoren an).
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Anerkennung von Fortbildungen von Drittanbietern durch Schulleitungen (Anforderungen werden unten dargestellt)
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ggf. Anpassung der Dienstanweisung und Nutzungsordnung an die schulischen Bedarfe
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Inkraftsetzung der Dienstanweisung für Lehrkräfte bzw. Nutzungsordnung für Schülerinnen und Schüler
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Veröffentlichung der Datenschutzhinweise
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Ergänzung des schulischen Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten
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Nachweis der KI-Kompetenz der Kolleginnen und Kollegen (es wird empfohlen, die Nachweise zu dokumentieren)
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Beauftragung des schulischen Administrators zur Freischaltung der Kolleginnen und Kollegen im Schulportal für telli mit entsprechender KI-Kompetenzen (Zur Anleitung)
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Beginn der Nutzung
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Teilnahme an Fachfortbildungen zum Thema KI (optional)
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Beschlüsse über die Vermittlung der KI-Kompetenzen entsprechend der Fachanforderungen und zur Einbindung von KI in Leistungskontrollen (optional)
Anforderungen zur Anerkennung von Fortbildungen zur Nutzung von telli.
Schulleitungen können bereits absolvierte Fortbildungen zum Nachweis der KI- Kompetenzen gem. Artikel 4 (KI-Kompetenz) der EU-KI-Verordnung (AI Act) anerkennen, wenn diese folgende Aspekte beinhalten.
Die hier beschriebenen Anforderungen beziehen sich ausschließlich zur Nutzung des Chatbot telli und zu den in der Dienstvereinbarung vereinbarten Nutzungsszenarien.
Schulleitungen können Fortbildungen von Drittanbietern anerkennen, wenn diese folgende Inhalte aufweisen:
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Verwendungsmöglichkeiten und Auswirkungen von KI im Alltag und in der Schule
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Definitionen von künstlicher Intelligenz
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Training von großen Sprachmodellen und Datenbasis
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Entstehung von KI-generierten Text- und Bildantworten
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Risiken und Gefahren bei der Nutzung von text- und/oder bildgenerierenden KI-Modellen
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Ethische Aspekte bei der Nutzung von KI