Videokonferenzdienst Jitsi von Dataport

Das Land stellt Schulen den Videokonferenzdienst von Dataport (dOnlineZusammenarbeit) zur Verfügung. Das System basiert hierbei auf dem Open Source Videokonferenzdienst Jitsi Meet. Sie erreichen den Dienst über die Adresse https://video.openws.de.


Die Verwendung ist Betriebssystemunabhängig mit jedem internetfähigen Endgerät möglich. Dies gilt insbesondere für die vom Land bereitgestellten Lehrkräfteendgeräte mit Windows-Betriebssystem sowie Geräte, die im Landesnetz Bildung verwendet werden. Für die Nutzung des Dienstes wird jedoch ein auf Chrome oder Chromium basierender Browser (z.B. Vivaldi, Edge und Opera) empfohlen, da dort die Performanz und Stabilität deutlich besser ist.
Auf Handys und Tablets (Apple, Android) ist die Installation der App „Jitsi-Meet“ notwendig. Die App erfüllt die üblichen Anforderungen von Teilnehmenden. Für die Moderation ist sie jedoch nicht zu empfehlen, da verschiedene Möglichkeiten, wie z.B. den Bildschirm teilen, nicht zur Verfügung stehen.


Schulen, die den Videokonferenzdienst nutzen möchten, dürfen nicht bereits die Verwendung des Lernmanagementsystems itslearning beantragt haben. Nutzt Ihre Schule itslearning, sehen Sie die orange itslearning-Kachel in Ihrem Benutzerkonto im Schulportal SH. In diesem Fall sollen Sie BigBlueButton in itslearning als Videokonferenzsystem nutzen und bekommen keine Accounts mehr für Jitsi. Weitere Informationen, Anleitungen und Videos zu BigBlueButton finden Sie auf der Seite der Medienberatung.
Schulen, die das Lernmanagementsystem itslearning bislang nicht nutzen, können auch weiterhin den Videokonferenzdienst Jitsi verwenden. Aus organisatorischen Gründen soll jeder Schule in Schleswig-Holstein künftig nur noch einer der beiden Videokonferenzdienste zur Verfügung stehen.


Bei dem Videokonferenzportal handelt es sich um einen zentral bereitgestellten Dienst der Landesregierung, dadurch entfällt für die Schulen die Verpflichtung zum Abschluss eines separaten Auftragsverarbeitungsvertrags. Die Schule hat lediglich den rechtmäßigen Einsatz sicherzustellen und die Informations- und Auskunftspflichten zu erfüllen. Hierzu gehören ggf. die Herbeiführung eines Schulkonferenzbeschlusses für den unterrichtlichen Einsatz, die Beteiligung der Personalvertretung(en), die Aushändigung der Datenschutzinformationen nach Artikel 13 an Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte, ggf. die Wahrung der Betroffenenrechte und der Erlass einer Nutzungsordnung/Dienstanweisung für den Betrieb. Die Schule hat das Verfahren in sein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten aufzunehmen. (weitere Hinweise dazu unter Dokumente).


Wenn Sie Fragen zur Nutzung des Videokonferenzdienstes haben, geben Sie bitte eine Helpdesk Anfrage auf oder kontaktieren Sie uns über unsere Hotline.