Unterstützungsangebote „Sofortausstattungsprogramm“ und „Sofortausstattungsprogramm II“


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Mit einem „Sofortausstattungsprogramm“ in Höhe von 500 Millionen Euro unterstützt der Bund Schulen beim digitalen Lernen. 17 Millionen Euro davon fließen nach Schleswig-Holstein, geregelt wird dies über eine Zusatzvereinbarung zum DigitalPakt Schule. Das Land Schleswig-Holstein ergänzt das Bundesprogramm für die Schulträger um den vom Bund geforderten Eigenanteil von 10 %, sodass die Programmmittel in Höhe von insg. 18,7 Millionen Euro den Schulträgern als Vollfinanzierung, d.h. ohne Zuzahlungsverpflichtung, zur Verfügung gestellt werden können.

Weil mit dem eben beschriebenen „Sofortausstattungsprogramm“ nicht alle bedürftigen Schülerinnen und Schüler mit schulischen Leihgeräten ausgestattet werden konnten, hat die Landesregierung aus reinen Landesmitteln ein weiteres Förderprogramm „Landesprogramm Digitale Schule SH – Leihgeräte für bedürftige Schülerinnen und Schüler“ mit einem Volumen von 14 Millionen Euro ins Leben gerufen, das als „Sofortausstattungsprogramm II“ die verbleibenden Lücken schließen soll. Auch hier wird den Schulträgern eine Vollfinanzierung zuteil. Für Schulträger, die beim „Sofortausstattungsprogramm“ auch eigene Mittel eingesetzt haben, kann eine Refinanzierung über das „Sofortausstattungsprogramm“ II in Betracht kommen.

Mit beiden Förderprogrammen sollen diejenigen Schülerinnen und Schüler unterstützt werden, die zu Hause nicht über mobile Endgeräte zur Teilhabe am Distanzunterricht verfügen.

Die Anschaffung der Endgeräte obliegt den Schulträgern.
Die Schulen sollen die Bedürftigkeit ihrer Lernenden ermitteln und dem Schulträger mitteilen.

IQSH und MBWK haben zur Unterstützung von Schulen und Schulträgern verschiedene Materialien bereitgestellt:


1. Hinweise zum Ablauf der Förderung

Alle Angaben und Materialien auf dieser Seite beruhen für das „Sofortausstattungsprogramm“ auf der Förderrichtlinie vom 06.07.2020 und für das „Sofortausstattungsprogramm II“ auf der Förderrichtlinie vom 15.03.2021.

Die Beantragung von Fördermitteln aus dem Sofortausstattungsprogramm ist ab dem 20.07.2020 und aus dem Sofortausstattungsprogramm II ab dem 22.03.2021 (für Schulträger ohne Budget ab dem 29.03.2021) über das Onlineportal DigitalPakt Schule möglich.

Die FAQ des Bildungsministeriums zum „Sofortausstattungsprogramm“ finden Sie hier, die zum „Sofortausstattungsprogramm II“ hier.

Das „Sofortausstattungsprogramm“ und das „Sofortausstattungsprogramm II“ sind sich zwar grundsätzlich sehr ähnlich, unterscheiden sich aber dadurch, dass die Fördermittel beim „Sofortausstattungsprogramm“ nach dem Maßstab der Schülerzahl auf die Schulträgerbudgets verteilt worden sind, während für das „Sofortausstattungsprogramm II“ eine konkrete Bedarfsabfrage durchgeführt worden ist. Für Schulträger, die bei dieser Abfrage keinen weiteren Bedarf angemeldet haben, stehen 10 % der Programmmittel als Nachsteuerungsreserve bereit, falls sich zwischenzeitlich weitere Bedarfe gezeigt haben sollten. Näheres dazu folgt aus der oben verlinkten Förderrichtlinie zum „Sofortausstattungsprogramm II“.

Die Höhe der Schulträgerbudgets können Sie diesen Übersichten entnehmen: Budgetliste Sofortausstattungsprogramm, Budgetliste Sofortausstattungsprogramm II

Bitte hier weiterlesen: Ablaufvorschlag Beschaffung


2. Materialien zur Bedarfsermittlung

Folgende praxiserprobte Materialien zur Bedarfsermittlung im Rahmen des Sofortausstattungsprogramms, die an die eigenen Bedarfe angepasst werden können, stellen wir zum Download bereit:

Hinweis: Die Speicherung des ausgefüllten Dokuments muss aus datenschutzrechtlichen Gründen verschlüsselt erfolgen, sofern diese außerhalb des Landesnetzes erfolgt.

Wenn Sie die Online-Umfragevorlagen als Leonie-Umfrage nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.


3. Beratungs-Online-Seminare zur Umsetzung des Sofortausstattungsprogramms für Schulträger

Die Onlineseminare wurden im August 2020 erfolgreich durchgeführt. Aktuell sind keine weiteren Termine vorgesehen. Bitte nutzen Sie bei Fragen die unten angegebene Kontaktmöglichkeit.


4. Empfehlungen zu Anforderungen für mobile Endgeräte und deren Inbetriebnahme


Alle Empfehlungen basieren auf den demnächst erscheinenden IT-Ausstattungsempfehlungen  des Landes Schleswig-Holstein. Darauf abgestimmte Endgeräte können auch über den Dataport-Warenkorb ausschreibungsfrei beschafft werden. Den Schulträgern sind dazu über die KLV bereits Informationen zugegangen.


Basisdokument: Bitte zuerst lesen!


Zugehörige Dokumente:

Weitere Informationen zur Beschaffung von Endgeräten finden Sie im Schulcommsy-Raum zur Musterlösung:
Musterlösung Grundschule SH
(Registrierung erforderlich)


5. Mustervorlagen

Wir stellen ihnen eine Reihe von Mustervorlagen als Materialsammlung zum Download bereit. In der Sammlung enthalten sind:

  • ein Antrag für ein digitales Leihgerät
  • ein Leihvertrag für ein digitales Endgerät (deutsch, englisch, polnisch, arabisch, kurdisch)
  • Übergabeprotokolle für Laptops und Tablets
  • eine Nutzungsordnung für ein digitales Endgerät (deutsch, englisch, polnisch, arabisch, kurdisch)
  • Hinweise zum Datenschutz

Bitte passen Sie diese Vorlagen entsprechend ihrer Gegebenheiten vor Ort an.

Die Dokumentensammlung zum Download finden sie hier:


Kontakt

Grundsätzlich ist es empfehlenswert, dass die Schulträger und Schulen die Umsetzung des Sofortausstattungsprogramms möglichst in enger Kooperation durchführen. Die Handreichungen des IQSH (https://medienberatung.iqsh.de/handreichungen.html) und die Arbeit in den regionalen Netzwerken können dazu ebenfalls wertvolle Hilfestellungen bieten. Sprechen Sie Ihre regionalen Medienberater gern an: https://medienberatung.iqsh.de/kontakt.html.