Ablaufvorschlag Beschaffung „Sofortausstattungsprogramm“
Hinweis:
Alle Angaben dieser Seite beruhen auf der am 20.07.2020 erschienenen finalen Förderrichtlinie.
Die Beantragung von Fördermitteln aus dem Sofortausstattungsprogramm ist seit dem 20.07.2020 über das Onlineportal DigitalPakt Schule möglich.
Unterstützungsangebote

- Wie viele Endgeräte und welches Zubehör werden benötigt?
- Welche Gerätetypen sollen beschafft werden?
(pädagogische vs. technische Erfordernisse)- Förderfähigkeit der zu beschaffenden Geräte inkl. Zubehör überprüfen
- Klärung mit den Schulen vornehmen, um Gerätemengen auf die Schulen zu verteilen

- Wer nimmt die Einrichtung der Geräte vor?
- Eigenes Personal oder Dienstleister nutzen?
- Kostenermittlung vornehmen
- Gibt es ein System zum Gerätemanagement, das genutzt werden kann?
- wenn ja: Geräteauswahl damit abgleichen
- wenn nein: einfach zu beschaffende Alternative wählen
(z.B. Musterlösung / Schulrechner SH) und Geräteauswahl damit abgleichen

- Beschaffungswege:
- Zentrale Beschaffung über ITVSH- / Dataport-Warenkorb
- Eigenes Beschaffungsverfahren
- Beschaffungsgemeinschaft mit anderen Schulträgern
- Klärung, ob die Einrichtung und Verwaltung gemeinsam mit der Beschaffung beauftragt werden.

- Antragsformular unter https://dpakt.schleswig-holstein.de ausfüllen und ggf. unterschriebene Erklärungen einreichen (derzeit in Vorbereitung)
- Fördermittel beim MBWK abrufen, bitte unbedingt die Rechtsmittelverzichtserklärung beachten.
- Bestellung der Geräte auslösen

- Geräte in das vorhandene oder zu nutzende System einbinden und diese vorbereiten:
Grundsystem anpassen, weitere Software installieren, Schutzmechanismen einbauen- durch den Lieferanten (soweit möglich)
- durch eigenes IT-Personal
- durch einen vorhandenen oder auszuwählenden IT-Dienstleister

- Ausleihvertrag mit den Eltern / Schülern abschließen
- Verteilung der vorkonfektionierten Geräte vornehmen

- Angaben unter Verwendung des Online-Portals des MBWK eintragen