Dürfen besondere personenbezogene Daten (z.B. Förderpläne, Gesundheitsdaten usw.) über die dienstliche E-Mail-Adresse versendet werden?

Ja, sofern das E-Mail-Konto der Empfängerin oder des Empfängers ebenfalls Teil des Landesnetzes ist. Das ist z.B. bei Adressen mit der Endung @schule-sh.de, @schule.landsh.de, @bimi.landsh.de der Fall. Eine Übersicht zulässiger Adressen kann von einem Landesnetzrechner über den Link https://lninfo.landsh.de/emaildomain/LNmailkunden.html aufgerufen werden.

E-Mails mit vertraulichem Inhalt oder mit personenbezogenen Daten dürfen an externe Empfängerinnen und Empfänger (außerhalb des Landesnetzes) nur versandt werden, wenn die Nachricht mit einem freigegebenen Programm verschlüsselt ist und die Empfängerin oder der Empfänger zur Entschlüsselung der elektronischen Post in der Lage ist (siehe "Dienstvereinbarung über den Einsatz und die Nutzung von digitalen Diensten").

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