Der Avatar (AV1)
Die Schleswig-Holsteinische Krebsgesellschaft stellt seit einigen Jahren über das „Mittendrin!“ Projekt an Krebs erkrankten Kindern auf Antrag den Telepräsenzroboter AV1 der Firma No Isolation zur Verfügung. Dieser sogenannte Avatar nimmt als "greifbarer" Stellvertreter den Platz des erkrankten Kindes in der Klasse ein, so dass das Kind einerseits am Unterricht teilnehmen und auch am sonstigen Klassengeschehen teilhaben kann. Das erkrankte Kind hat über die AV1-App Zugriff auf den Avatar und kann diesen selbstbestimmt fernsteuern. Es kann den Avatar drehen und seinen Kopf neigen. Außerdem können Meldungen und Stimmungen mit Hilfe von Lichtsignalen visualisiert werden. In den Avatar ist eine Kamera integriert, die das Kamerabild in die App überträgt. Das Kind selbst kann nicht von der Klasse gesehen werden. Außerdem ist der Avatar mit Lautsprecher und Mikrofon ausgestattet, so dass der Ton aus der Klasse übertragen werden kann und auch das Kind mit der Klasse, einzelnen Klassenmitgliedern bzw. Lehrkräften reden kann.
Da es diverse gesundheitliche Gründe gibt, aufgrund derer ein Kind längere Zeit nicht in der Schule sein kann, stellt das IQSH anfragenden Schulen im Rahmen eines Pilotprojekts des Ministeriums sieben eigene Avatare zur Verfügung. Um die IQSH-Avatare ausleihen zu können müssen einige Anforderungen erfüllt werden.
Schulen, die sich zum Einsatz des AV1 beraten lassen möchten, wenden sich bitte an folgende Emailadresse: avatar@bildungsdienste.landsh.de
Besteht Bedarf am Einsatz des AV1 im Zusammenhang mit einer Krebserkrankung wenden Sie sich bitte an die Schleswig-Holsteinische Krebsgesellschaft. Die Kontaktdaten der Projektleitung finden Sie auf der zugehörigen Projektseite.
Prozessweg - Von der Anfrage bis zum Einsatz in der Klasse
Die wichtigsten Schritte des Entscheidungsprozesses sind in der folgenden Abbildung schematisch dargestellt. Ein etwas ausführlicher Ablauf ist zudem unterhalb des Bildes gelistet.
- Innerhalb der Schule wird der Bedarf für den Einsatz eines Avatars festgestellt.
- Die Schulleitung prüft, ob der Einsatz an der Schule möglich ist.
- Bei positivem Ergebnis: Die Schulleitung wendet sich an zuständige Schulaufsicht (analog zur Beurlaubung aufgrund Vulnerabilität).
- Die Schulaufsicht prüft anhand der festgelegten Kriterien, ob eine Bereitstellung gerechtfertigt ist.
- Bei positivem Ergebnis: Die Schulaufsicht leitet die Anfrage an IQSH weiter.
- Das IQSH führt eine finale Prüfung durch und nimmt bei positivem Ergebnis Kontakt mit der Schule auf.
- Es werden Informationsmaterialien zur Verfügung gestellt.
- Es findet eine pädagogisch-didaktische Beratung des Kollegiums statt.
- Bei Bedarf findet eine intensivere Datenschutzberatung statt.
- Nach der internen Beratung beschließt die Schule, ob der Avatar im konkreten Unterricht eingesetzt werden soll.
- Das Ergebnis wird den anfragenden Eltern mitgeteilt.
- Bei positivem Ergebnis: Die Schule informiert alle betroffenen Personen (SuS bzw. Eltern, LK, Schulbegleitungen) und organisiert ein anonymes Einwilligungsverfahren.
- Die Schulleitung informiert das IQSH, ob alle betroffenen Personen eingewilligt haben.
- Ist dies der Fall wird der Leihvertrag unterschrieben, das Gerät wird ausgeliefert und es findet eine Kurzunterweisung statt.
- Das Gerät ist im Einsatz.
- Ist der Einsatz nicht mehr notwendig, wird das Gerät durch das IQSH abgeholt und der ordnungsgemäße Zustand überprüft.
Technische Voraussetzungen
In der Schule muss in den entsprechenden Klassen-/Fachräumen eine zuverlässige Internetverbindung entweder per WLAN oder über das Mobilfunknetz (Vodafone) vorhanden sein.
Am Aufenthaltsort der erkrankten Schülerin bzw. des erkrankten Schülers muss eine zuverlässige Internetverbindung per WLAN existieren.
Rechtliche Voraussetzungen (Datenschutz)
Die Schule soll allen Schülerinnen und Schülern einen Schutzraum zur freien Entfaltung bieten. Um diesen Anspruch auch bei Einsatz eines Avatars aufrecht zu erhalten wurde ein Dokumentenpaket erstellt, welches vor Beginn eines Avatar-Einsatzes an der Schule bekannt gemacht und in Kraft gesetzt werden muss. Wenn Sie sich vorab über die notwendigen Maßnahmen informieren möchten, können Sie das Dokumentenpaket auf dieser Seite unter dem Punkt "Ausstattung" herunterladen. Die wichtigsten Maßnahmen werden zudem im Folgenden gelistet:
Technische Maßnahmen:
- Es kann immer nur genau eine AV1-App zur Zeit mit dem Avatar gekoppelt sein.
- Für die Kopplung ist ein 1x-Passwort nötig.
- Die AV1-App ist mit einer PIN gesichert.
- Audio- und Videokanäle sind Ende-zu-Ende verschlüsselt.
- Es handelt sich um eine Live-Übertragung, d.h. die Daten werden nicht über die Übertragung hinaus gespeichert.
- Der Avatar kann jederzeit direkt am Gerät ausgeschaltet werden.
Organisatorische Maßnahmen:
- Die PIN zur App darf mit niemandem geteilt werden.
- Es dürfen keine Bild-/Tonmitschnitte gemacht werden.
- Es darf niemand außer dem Kind der Live-Übertragung folgen.
- Der Avatar kommt nur im Klassenraum zum Einsatz.