Wie viele schulträgereigene Testgeräte dürfen ins UEM eingebunden werden?
Es dürfen zwei Geräte pro allgemeinbildende Schule bzw. vier Geräte pro berufsbildende Schule eingebunden werden.
Es dürfen zwei Geräte pro allgemeinbildende Schule bzw. vier Geräte pro berufsbildende Schule eingebunden werden.