Wer ist für die Durchführung des e-Checks an den landesseitig ausgelieferten Endgeräten für die Lehrkräfte verantwortlich?

Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage durch das MBWFK fällt die die Durchführung des e-Checks in den Verantwortungsbereich des jeweiligen Schulträgers. Dies folgt aus dem Umstand, dass es sich dabei um Aufwendungen im Sinne von §48 Abs.2 SchulG handelt, die zum Sachbedarf des Schulbetriebs gehören. Diese Aufwendungen sind ausweislich des Schulgesetzes vom Schulträger zutragen.

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