Wann haften Lehrkräfte z. B. für den Verlust oder Defekt von Geräten?
Lehrkräfte haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Hierfür müssen Lehrkräfte bei Bedarf - soweit möglich - selber eine Versicherung abschließen.
Lehrkräfte haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Hierfür müssen Lehrkräfte bei Bedarf - soweit möglich - selber eine Versicherung abschließen.